Ist mein Auto mautpflichtig?
Verkehr. Die blauen Säulen auf Bundesstraßen und die Kamerabrücken über den Autobahnen, jeder kennt sie. Die Geräte erfassen die Fahrzeuge und kontrollieren, ob die Mautgebühr bezahlt wurde. Nun gibt es Änderungen im Mautsystem: Ab 1. Juli 2024 sind auch Fahrzeuge mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig.
Schon seit Jahren unterliegen LKWs, ab 7,5 Tonnen, auf den Bundesstraßen und Autobahnen in Deutschland der Mautpflicht. Jetzt kommen auch Fahrzeuge und Pkws dazu, die über 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse (kurz tzGm) haben. Auch Fahrzeugkombinationen (Pkw mit Anhänger beispielsweise) werden dann mautpflichtig, wenn das Zugfahrzeug eine Gesamtmasse (nach tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen hat. Hat das Zugfahrzeug exakt 3,5 Tonnen oder weniger, ist es nicht mautpflichtig. Diese Änderung wird von Toll Collect zum 1. Juli 2024 eingeführt.
Ist mein Kleintransporter mautpflichtig?
Laut Gesetz gilt die Mautpflicht für Fahrzeuge, die für den Güterverkehr verwendet werden oder dafür geeignet sind. Das bedeutet: Wer ein Fahrzeug zuhause besitzt, dass über 3,5 Tonnen hat, der sollte definitiv handeln, sonst kann es teuer werden.
Denn: Es gibt zahlreiche Ausnahmen von der Mautpflicht. Private Fahrzeuge, die nicht zum Transport von Gütern verwendet werden oder dafür geeignet sind, dennoch über 3,5 Tonnen haben, unterliegen nicht der Maut. Ebenso haben Handwerksbetriebe die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen. Wichtig ist aber, dass man dies jetzt in Angriff nimmt. Denn: Die Zahlung der Maut wird kontrolliert und im Anschluss hat man dann den Ärger und muss belegen, dass man nicht mautpflichtig ist.
Ich bin Handwerker – habe ich eine Ausnahmegenehmigung?
Laut Pressemeldung sind Handwerker unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Welche Handwerksberufe das sind, kann man auf der Internetseite des Bundesamts für Logistik und Mobilität einsehen.
Die Ausnahme gilt dann, wenn das Fahrzeug von einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebs genutzt wird um beispielsweise Material und Maschinen an eine Baustelle zu transportieren. Eine sehr spannende Ausnahme gilt: Wenn das Fahrzeug Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, verarbeitet oder repariert wurden. Man sieht, es ist wichtig, sich mit dieser Ausnahme zu beschäftigen und zu überprüfen, ob das eigene Fahrzeug da hineinfällt!
Ist mein Wohnmobil mautpflichtig?
Laut der Internetseite von Toll Collect (www.toll-collect.de) sind per Gesetz Fahrzeuge, die über 3,5 Tonnen haben und für den Güterverkehr verwendet werden oder dafür geeignet sind, mautpflichtig. Ein Wohnmobil ist aber nicht für den Güterverkehr vorgesehen, demnach ist es von der Maut befreit. Normalerweise sollten diese Fahrzeuge dann auch bei der MAutkontrolle als nicht mautpflichtig ausgewertet werden. Sollte es dennoch zu einem Schreiben vonseiten Toll-Collect kommen, sollte man mit dem Unternehmen Kontakt aufnehmen.
Ist mein Campervan mautpflichtig?
Problem: der Kastenwagen. Wer einen Van oder Campervan fährt, der sieht optisch erstmal aus wie ein Transporter. Die wenigsten Fahrzeuge haben schließlich groß draufstehen, dass sie eigentlich ein Campervan sind. Deswegen kann es sein, dass diese Fahrzeuge dann als Transporter erkannt und damit mautpflichtig übermittelt werden, obwohl sie es eigentlich nicht sind.
Hier sollte vorab mit Toll-Collect gesprochen werden. Man kann das Fahrzeug registrieren lassen. Anhand der Daten der Zulassungsbescheinigung Teil 1 kann man auf der Internetseite das Fahrzeug eintragen und bei der Kontrolle der Mautsäulen wird das Fahrzeug dann aus der Liste der gebührenpflichtigen Fahrzeuge rausgenommen. Das macht Sinn, um unnötigen Verwaltungsaufwand und unnötige Kosten zu sparen. Deswegen der Tipp: Wer einen selbstgebauten Campervan hat, auf Basis eines Transporters oder wer einen solchen fertig gekauft hat, direkt bei TollCollect melden!
Ist mein Auto mautpflichtig?
Wer als Unternehmer Fahrzeuge in seinem Fuhrpark hat, der sollte einen Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil 1, also dem Fahrzeugschein, machen. Unter dem Feld F.1 wird das technisch zulässige Gesamtgewicht dargestellt. Ist dies größer 3,5 Tonnen (3.500kg) und wird das Fahrzeug gewerblich genutzt, dann muss man Maut bezahlen. Hat das Fahrzeug genau 3,5 Tonnen oder weniger nicht.
Wo kann ich mich registrieren?
Wer keine bösen Überraschungen erleben möchte, der sollte vor Antritt der Fahrt sich informieren, ob für sein Pkw eine Mautgebühr erhoben wird.
Registrieren und informieren kann man sich auf der Internetseite www.toll-collect.de. Weitere Informationen gibt es beim Bundesamt für Logistik und Mobilität unter www.balm.bund.de. gib
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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