Keine immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht für das Gefahrstofflager bei Germersheim
Änderung im Verfahren
Germersheim/Region. Nachdem Verfahrensbeteiligte in der Sitzung des Kreisrechtsausschuss im November 2018 die Genehmigungspflicht des Gefahrstofflagers in Frage gestellt hatten, liegt nun die von der Kreisverwaltung zur Klärung beauftragte juristische Begutachtung vor. Sie kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass keine immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht besteht.
„Die Kreisverwaltung Germersheim hat damit die Verpflichtung, das laufende Genehmigungsverfahren zu beenden. Für die Sicherheit unserer Bürger werde ich mich selbstverständlich weiterhin einsetzen. Sie ist unabhängig von Zuständigkeiten zu gewährleisten“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Im Jahr 2016 wurde ein Antrag zur Erweiterung des bestehenden Gefahrstofflagers im US-Depot Germersheim eingereicht. Dieser Antrag wurde wie vorangegangene Anträge durch die Kreisverwaltung bearbeitet. Im Zuge der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen sind das anhängige Genehmigungsverfahren sowie die beiden abgeschlossenen Verfahren verstärkt in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Im Ergebnis hat dies dazu geführt, dass auch die bestehenden Genehmigungen juristisch angegriffen und in der mündlichen Verhandlung vor dem Kreisrechtsausschuss im November 2018 erstmalig durch Verfahrensbeteiligte die grundsätzliche Genehmigungspflicht in Frage gestellt wurde.
„Aufgrund der Bedeutsamkeit der Frage für das laufende sowie zukünftige Verfahren war eine abschließende juristische Klärung unumgänglich“, so Landrat Brechtel, „Um eine neutrale Beurteilung zu erhalten, haben wir externen juristischen Sachverstand eingeholt. Das Ergebnis ist, dass in der Zuständigkeit der Kreisverwaltung Germersheim keine Genehmigung erteilt werden kann. Daher ist der Antrag abzulehnen.“
Sicherheit der Bürger an erster Stelle
Da die Zuständigkeit für die baurechtliche Beurteilung militärischer Anlagen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) angesiedelt ist, wird das Vorhaben in deren Zuständigkeit geprüft und bearbeitet. „Die Sicherheit der Bevölkerung muss unabhängig von Zuständigkeiten jederzeit gewährleistet sein. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen“, so Landrat Dr. Brechtel, „Ich möchte aber auch klar betonen, dass die Gaststreitkräfte die materielle Verpflichtung haben, den Rechtsrahmen des Gastlandes einzuhalten, und dies unserer Kenntnis nach auch tun. Die US-Behörden waren stets bereit, alle im laufenden Verfahren geforderten Unterlagen vorzulegen. Diese auch weiterhin bestehende Kooperationsbereitschaft geht sogar so weit, dass die US-Behörden bereit gewesen wären, sich trotz der neuen Erkenntnisse auch weiterhin dem Genehmigungsverfahren zu unterwerfen.“
Im Laufe des Verfahrens wurden beispielsweise zwei voneinander unabhängige Umweltverträglichkeits-Vorprüfungen in Auftrag gegeben. Beide Fachbüros kamen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass von der Anlage keine erhöhte Umweltbeeinträchtigung ausgeht. Bei der militärischen Anlage handelt es sich um die Erweiterung eines Lagers von Betriebsstoffen wie Schmiermittel und Frostschutzmittel, die dort gelagert, nicht aber verarbeitet werden. Im bestehenden Gebäude soll die Lagerkapazität von 70 auf 1.900 Tonnen erweitert werden.
Landrat Brechtel sieht Anpassungsbedarf der gesetzlichen Rahmenbedingungen und fordert: „Militärische Anlagen müssen zukünftig im Genehmigungsverfahren generell wie gewerbliche zivile Anlagen behandelt werden. Eine unterschiedliche Handhabung ist niemandem plausibel zu erklären.“ Er kündigt an, sich diesbezüglich an den Bundesgesetzgeber zu wenden.
In Sachen US-Depot erwartet Brechtel weiterhin eine dauerhafte, regelmäßige und für Verwaltung wie auch für die Bürger nachvollziehbare Überwachung des US-Depots Germersheim durch das BAIUD (Bundesamt für Infrastruktur und Dienstleistung): „Die Einhaltung der rechtlichen und technischen Standards in der Bundesrepublik Deutschland muss stets sichergestellt sein.“
Das sagt die U.S. Army
Auch die U.S. Army Garrison Rheinland-Pfalz hat sich zu dieser Wendung inzwischen geäußert: "Die US-Streitkräfte fühlen sich verpflichtet, gute Gäste und gute Nachbarn in Deutschland zu sein. Nach Maßgabe der internationalen Abkommen werden wir nur Einrichtungen errichten und betreiben, welche die einschlägigen deutschen Sicherheits- und Umweltstandards erfüllen oder sogar übertreffen. Unsere enge Zusammenarbeit mit den deutschen Baubehörden, den örtlichen Behörden sowie die kompetente Betriebsüberwachung der Bundeswehr im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Aufsicht gewährleistet, dass unsere Einrichtungen keine Gefahr für unsere örtlichen Arbeitnehmer, unsere Nachbarn, die Allgemeinheit oder die Umwelt darstellen.
Wir möchten die Lagereinrichtung in Gebäude 7915 durch den Einsatz modernster Systeme und Technologien ausbauen und verbessern. Für unsere Partnerschaft mit den öffentlichen Behörden und den umliegenden Gemeinden ist ein hohes Maß an Transparenz weiterhin unverzichtbar", heißt es in einer Stellungnahme. ps
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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