Gefahrstofflager im US Depot Germersheim / Lingenfeld
Die Bürgerinitiative hat eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht.
Ziel der Petition ist eine Gleichbehandlung ziviler Gefahrstofflager und militärischer Gefahrstofflager und somit der gleiche Schutz für die Bevölkerung.
1. Aufhebung des geteilten Vollzuges. Das Land Hessen hatte schon im Jahr 1986 einen effektiven Gesetzesvollzug durch den geteilten Vollzug angezweifelt (BR-Drucks. 34/1/86). Genau das erleben wir hier und heute beim US-Depot. Ein Beispiel: Genehmigung der 70t hochgiftiger Stoffe ohne Fristsetzung im Jahr 2012, Anzeige der Inbetriebnahme im Jahr 2017 für 2014, also 5 Jahre nach der Genehmigung und damit erfolgte auch keine Überwachung bis 2018. Abnahmeprüfberichte fehlen bis heute.
2. Erheblicher Zweifel oder sogar eine gesetzeswidrige Auslegung bestehen an der Vereinbarkeit der 14. BImSchV mit dem BImSchG durch die Begriffsdefinition „Anlage der Landesverteidigung“ in den Bundeswehr internen Durchführungsbestimmungen. Hierdurch können auch Anlagen, die nur mittelbar militärischen Zwecken dienen, so wie das US-Depot Germersheim, als militärische Anlagen eingestuft werden.
Die beigefügte Darstellung verdeutlicht die Situation, wobei der Sicherheitsabstand von DP-World, laut Sicherheitsbericht 1100m, sich durch die positive beschiedene Bauvoranfrage zur Erweiterung, nach Süden ausdehnen wird. Das Gefahrstofflager bei DP World soll um die Fläche des südlichen Gleisbogens erweitert werden. Die BI hat einen Antrag zu Akteneinsicht gestellt.
Innerhalb des Sicherheitsabstandes sind in der Regel keine Wohnbebauungen zulässig. Innerhalb des Achtungsabstandes steht jede neue Baumaßnahme unter dem Vorbehalt einer Abwägung nach §50 BImSchG.
Die vollständige PetitionZiel der Petition ist eine Gleichbehandlung ziviler Gefahrstofflager und militärischer Gefahrstofflager und somit der gleiche Schutz für die Bevölkerung.
1. Aufhebung des geteilten Vollzuges. Das Land Hessen hatte schon im Jahr 1986 einen effektiven Gesetzesvollzug durch den geteilten Vollzug angezweifelt (BR-Drucks. 34/1/86). Genau das erleben wir hier und heute beim US-Depot. Ein Beispiel: Genehmigung der 70t hochgiftiger Stoffe ohne Fristsetzung im Jahr 2012, Anzeige der Inbetriebnahme im Jahr 2017 für 2014, also 5 Jahre nach der Genehmigung und damit erfolgte auch keine Überwachung bis 2018. Abnahmeprüfberichte fehlen bis heute.
2. Erheblicher Zweifel oder sogar eine gesetzeswidrige Auslegung bestehen an der Vereinbarkeit der 14. BImSchV mit dem BImSchG durch die Begriffsdefinition „Anlage der Landesverteidigung“ in den Bundeswehr internen Durchführungsbestimmungen. Hierdurch können auch Anlagen, die nur mittelbar militärischen Zwecken dienen, so wie das US-Depot Germersheim, als militärische Anlagen eingestuft werden.
Die beigefügte Darstellung verdeutlicht die Situation, wobei der Sicherheitsabstand von DP-World, laut Sicherheitsbericht 1100m, sich durch die positive beschiedene Bauvoranfrage zur Erweiterung, nach Süden ausdehnen wird. Das Gefahrstofflager bei DP World soll um die Fläche des südlichen Gleisbogens erweitert werden. Die BI hat einen Antrag zu Akteneinsicht gestellt.
Innerhalb des Sicherheitsabstandes sind in der Regel keine Wohnbebauungen zulässig. Innerhalb des Achtungsabstandes steht jede neue Baumaßnahme unter dem Vorbehalt einer Abwägung nach §50 BImSchG.
Die vollständige Petition, 10 Seiten mit vielen Informationen,könnt Ihr unter folgendem Link downloaden:
https://kein-gefahrstofflager.jimdo.com/app/download/13071512931/20191017_Petition.pdf?t=1572939829
Autor:Dietmar Bytzek aus Germersheim |
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