Die Bürgerinitiative “Kein Gefahrstofflager e.V.“ hat Klage eingereicht
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Zwischenzeitlich ist nun auch das letzte Widerspruchverfahren in Bezug auf unsere Anträge auf Stilllegung der Gefahrstofflager der US-Armee in Germersheim vom Kreisrechts- ausschuss negativ beschieden worden.
Hiermit sind wir gezwungen, zum letzten möglichen Mittel zu greifen und haben vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt eine Klage auf Stilllegung des Gefahrstofflagers eingereicht.
Immerhin wurde eindeutig - entgegen der Meinung der Kreisverwaltung - festgestellt, dass der Widerspruch zulässig ist und damit die BI klagebefugt ist und der Kreisrechtsausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass die Genehmigung durch die Kreisverwaltung zwar objektiv rechtswidrig erteilt wurde, aber nicht nichtig ist.
Auch in den vorrangegangenen Verfahren blieben viele juristische Fragen unbeantwortet. Insbesondere sind dies die Vollzugsdefizite zu den fehlenden Katastrophenschutzplänen, die zu geringen Abstände zu den Wohngebieten, die fehlenden Betriebsabnahmen und die nicht transparente und mangelhafte Überwachung durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw).
Zur Klärung dieser Fragen hat sich daher die Bürgerinitiative zu einer Klage vor einem ordentlichen Gericht entschieden. Vor Gericht wird die BI von der Kanzlei Stich, Dörr, Roth & Partner Rechtsanwälte vertreten.
Unterstützt wird die Klage vom BUND sowie vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU).
Die BI geht von einem mehrjährigen Klärungsprozess aus und hat sich deshalb in einen eingetragen Verein umgewandelt. Sobald es rechtlich möglich ist, strebt der BI eine Zulassung als Umweltrechtsverband an.
Über Spenden zur Unterstützung unseres Klageverfahrens freuen wir uns.
Weitere Details auf der Homepage des Vereins https://kein-gefahrstofflager.jimdo.com/
- Der Vorstand der Bürgerinitiative -
Autor:Dietmar Bytzek aus Germersheim |
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