Kreisverwaltung schließt Vorgang für sich ab
Gefahrstofflager Germersheim - Kreisverwaltung lehnt Neugenehmigung ab
Germersheim. Der Antrag der DLA Distribution Europe (US-Depot) auf „Neugenehmigung einer Anlage; Erhöhung der Lagermenge von 70 Tonnen auf 1900 Tonnen in Gebäude 7915 – Anlage zur Lagerung von giftigen brennbaren oder ätzenden Stoffen und Gemischen, entzündbaren Flüssigkeiten, brennbaren und nichtbrennbaren Feststoffen“ auf dem Flurstück 3693/2 in Lingenfeld wurde von der Kreisverwaltung Germersheim abgelehnt. Das gab die Kreisverwaltung als zuständige Genehmigungsbehörde mit Bezug auf Paragrafen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSchG) heute bekannt.
Bei der Ablehnung handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der den Vorgang abschließt. Zuständig für den Antrag ist jetzt die Struktur- und Genehmigungedirektion Süd (SGD).
Die Kreisverwaltung sei nach juristischer Begutachtung zum Schluss gekommen, dass eine Genehmigungspflicht für eine solche Anlage nicht besteht, teilte Landrat Fritz Brechtel (CDU) bereits im Vorfeld mit. Bei dem Gefahrstofflager handelt es sich laut Kreisverwaltung Germersheim um eine militärische Anlage. Anders als bei gewerblichen Gefahrstofflagern sei dafür in Deutschland keine immissionsrechtliche Genehmigung erforderlich. Die beantragte Erweiterung des Depots von 70 auf 1.900 Tonnen müsse nun baurechtlich beurteilt werden, dafür sei die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) zuständig.
Das US-Depot Germersheim betreibt bei Lingenfeld bereits seit 2012 ein Gefahrstofflager. 2017 hatte die US-Armee beantragt, das Gefahrstofflager zu erweitern. Gegen dieses Vorhaben hatte sich eine Bürgerinitiative gegründet.
Der Bescheid liegt zwei Wochen vom 29. Juli bis 31. August während der regulären Öffnungszeiten zur Einsicht bei folgenden Behörden aus:
1. Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich 31 – Bauen und Kreisentwicklung – Immissionsschutzbehörde, Zimmer 2.19 (2. OG), Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim während der Dienststunden montags bis freitags 8.30 bis 12 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 18 Uhr.
2. Verbandsgemeinde Lingenfeld, Fachbereich 2 –Bauen und natürliche Lebensgrundlage-, Zimmer 306 (2. OG), Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld während der Dienststunden montags und dienstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr; mittwochs von 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr; donnerstags 8 bis 12 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr. ps
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Autor:Wochenblatt Archiv aus Germersheim |
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