Der Landkreis Germersheim informiert
Heizungsbeihilfe für den Winter
![Heizen | Foto: Gerd Altmann auf Pixabay](https://media04.wochenblatt-reporter.de/article/2021/09/14/5/597245_L.jpg?1631598841)
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Germersheim. Der Fachbereich 23 – Soziale Hilfen der Kreisverwaltung Germersheim informiert, dass die Heizungsbeihilfe für die Bevorratung von Heizmaterial für die Heizperiode im Zeitraum 1. Oktober bis 30. April für den Landkreis Germersheim wie folgt festgesetzt ist:
![Diese Beihilfen können beantragt werden | Foto: Kreisverwaltung Germersheim](https://media04.wochenblatt-reporter.de/article/2021/09/14/8/597248_L.png?1631599004)
- Diese Beihilfen können beantragt werden
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Die Heizungsbeihilfen sind für die Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April vorgesehen. Die festgestellten angemessenen Aufwendungen werden im Monat der Anschaffung oder Fälligkeit als Bedarf berücksichtigt. Heizungsbeihilfe können nur Personen erhalten, die nicht erwerbsfähig sind und deswegen keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.
Anträge und Informationen gibt es bei den jeweiligen Stadt-/Verbandsgemeinden, die auch über die Anträge entscheiden.
![Heizen | Foto: Gerd Altmann auf Pixabay](https://media04.wochenblatt-reporter.de/article/2021/09/14/5/597245_L.jpg?1631598841)
![Diese Beihilfen können beantragt werden | Foto: Kreisverwaltung Germersheim](https://media04.wochenblatt-reporter.de/article/2021/09/14/8/597248_L.png?1631599004)
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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