Der Landkreis Germersheim informiert
Heizungsbeihilfe für den Winter
Germersheim. Der Fachbereich 23 – Soziale Hilfen der Kreisverwaltung Germersheim informiert, dass die Heizungsbeihilfe für die Bevorratung von Heizmaterial für die Heizperiode im Zeitraum 1. Oktober bis 30. April für den Landkreis Germersheim wie folgt festgesetzt ist:
Die Heizungsbeihilfen sind für die Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April vorgesehen. Die festgestellten angemessenen Aufwendungen werden im Monat der Anschaffung oder Fälligkeit als Bedarf berücksichtigt. Heizungsbeihilfe können nur Personen erhalten, die nicht erwerbsfähig sind und deswegen keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.
Anträge und Informationen gibt es bei den jeweiligen Stadt-/Verbandsgemeinden, die auch über die Anträge entscheiden.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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