Zeugen gesucht
Illegale Ablagerungen auf dem Standortübungsplatz Germersheim
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- Illegale Ablagerungen auf dem Standortübungsplatz Germersheim
- Foto: KV Germersheim
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Germersheim. Auf dem Gelände des Standortübungsplatzes Germersheim wurden im Abstand von nur acht Wochen zwei illegale Ablagerungen von Erd- und Baustellenabraum von insgesamt mehr als 80 Kubikmeter festgestellt. Hinweise auf den oder die Verursacher gibt es bisher nicht.
Um den geeigneten Entsorgungsweg für das unbekannte Material festzulegen, musste der Grundstückseigentümer eine Probennahme durch einen Sachverständigen veranlassen. Die Entsorgungskosten bei der Entsorgungsanlage werden von der Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim übernommen. Diese Kosten fließen in die Gebührenberechnung der Müllgebühren mit ein. Das heißt, wird kein Verursacher für eine Ablagerung ausfindig gemacht, trägt die Allgemeinheit der Müllgebührenzahler die Kosten für die Entsorgung der illegalen Abfälle.
Diese Ablagerungen stellen einen Verstoß gegen § 28 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes -KrWG- dar. Gemäß § 69 Abs. 1 Ziffer 2 KrWG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 28 Abs. 1 Satz 1 Abfälle zur Beseitigung behandelt, lagert oder ablagert. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu hunderttausend Euro geahndet werden (§ 69 Abs. 3 KrWG).
Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben oder Hinweise auf den Verursacher geben können, werden gebeten sich unter 07274 53247 oder kreisverwaltung@kreis-germersheim.de an die Kreisverwaltung zu wenden.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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