Für die Amtszeit 2024 - 2028
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht
Landkreis Germersheim. Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden wieder Jugendschöffinnen und Jugendschöffen im Landkreis Germersheim für die Amtsgerichtsbezirke Kandel und Germersheim sowie das Landgericht Landau gesucht. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind Bürgerinnen und Bürger, die als ehrenamtliche Laien-Richter in Jugendstrafsachen für die Dauer von fünf Geschäftsjahren an den Jugendgerichtsverhandlungen teilnehmen.
Die Kreisverwaltung Germersheim - Kreisjugendamt - bereitet derzeit die Aufstellung der Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 vor. Als Jugendschöffinnen und Jugendschöffen können nur Personen berufen werden, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, im Landkreis Germersheim wohnen, zwischen 25 und 69 Jahre alt und nicht vorbestraft sind. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Daneben können sich interessierte Bürger.innen und Bürger, die die aufgeführten Voraussetzungen erfüllen, bis 25. April direkt bei der Kreisverwaltung Germersheim - Kreisjugendamt – 17er Straße 1, 76726 Germersheim oder per Mail an s.ball@kreis-germersheim.de bewerben. Die endgültige Auswahl Jugendschöffinnen und Jugendschöffen treffen dann die Amtsgerichte Kandel und Germersheim im Laufe des Jahres 2023 auf der Grundlage der vom Jugendhilfeausschuss erstellten Vorschlagsliste.
Bewerbungsformular: https://www.schoeffenwahl.de/assets/docs/2023/Formular%20Bewerbung%20Jugendschoeffen.pdf
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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