Kindertagesstätten-Bedarfsplanung für 2025/2026 im Kreis Germersheim
Landkreis Germersheim. Das Kreisjugendamt der Kreisverwaltung Germersheim ist für die Kita-Bedarfsplanung für alle Kitas im Kreisgebiet zuständig. Zum grundsätzlichen Start in dieses Bedarfsplanungsverfahren melden Eltern ihre Kinder in der von ihnen gewünschten Kita am Wohnort bei der jeweiligen Kita-Leitung an. Dort werden die Betreuungsbedarfe und eventuell später notwendige Bedarfsänderungen mitgeteilt. Die Kita-Leitungen bringen diese Neuanmeldungen, Bedarfsänderungen oder auch Anmeldungen, die in der Wunsch-Kita nicht umgesetzt werden können, in die Bedarfsplanungsgespräche in der jeweiligen Gemeinde gemeinsam mit dem Kreisjugendamt und damit in die Bedarfsplanung des Landkreises ein. Dieses relativ einfache und persönliche Anmeldeverfahren vor Ort funktioniert seit Jahren gut.
In Kürze starten nun die Bedarfsplanungsgespräche für das Kita-Jahr 2025/2026. "Wir bitten daher alle Eltern, die ihr Kind in ihrer Kita noch nicht neu angemeldet haben oder ggf. schon Bedarfsänderungen absehen können, sich rechtzeitig an ihre Kita-Leitung zu wenden. Soweit ein Kind bereits eine Kita besucht und keine Änderungen im Betreuungsbedarf abzusehen sind, besteht für die Eltern kein Handlungsbedarf", so das Kreisjugendamt. Diese Mitteilung soll gezielt an die Möglichkeit erinnern, dass Eltern ihre Bedarfsänderungen in der Kita anzeigen können und sollen. Selbstverständlich haben Eltern immer die Gelegenheit, auch während des Jahres ihre Bedarfsänderungen zu melden.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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