Allgemeinverfügung im Kreis Germersheim
Maskenpflicht für unangemeldete Versammlungen
Landkreis Germersheim. Die Kreisverwaltung Germersheim als Versammlungsbehörde hat eine Allgemeinverfügung zur Anordnung der Maskenpflicht für unangemeldete Versammlungen und Aufzügen jeglicher Art unter freiem Himmel erlassen. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst vom 15. Januar 2022 bis einschließlich 15. Februar 2022.
„Dabei geht es vor allem darum, in dieser kritischen Pandemiesituation die Gesundheit von uns allen zu schützen. Versammlungen von Menschen, die die Coronaregeln berücksichtigen, sind selbstverständlich weiterhin möglich. Es geht also nicht darum, das Versammlungsrecht einzuschränken, sondern ganz im Gegenteil darum, dieses vor der Aushöhlung zu schützen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Der aktuelle Pandemie-Verlauf und ganz besonders die Omikron-Variante lassen es nicht zu, dass es zu unkontrollierten Menschenansammlungen kommt, bei der die Covid-Regeln nicht beachtet werden. Werden die Versammlungen angemeldet, so erlassen wir klare Regeln, die für alle Teilnehmenden gelten. Das wird durch die Nicht-Anmeldung teilweise gezielt umgangen. Mit dieser Allgemeinverfügung werden nun die unangemeldeten Versammlungen bezüglich der Auflage der Maskenpflicht den angemeldeten gleichgestellt“, so Brechtel.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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