Wirtschaftsförderung Germersheim
Überbrückungshilfe kann noch nicht beantragt werden
Germersheim. Ziel der neuen Überbrückungshilfe des Bundes ist, kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Branchen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren und dadurch zu ihrer Existenzsicherung beizutragen; darüber informierte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin Mitte Juni.
Ein vom Ministerium bereits veröffentlichtes Eckpunkte-Papier erläutert konkret, wie Erstattungen von betrieblichen Fixkosten in nicht unerheblicher Höhe bei entsprechenden Umsatzausfällen möglich sein werden. Die Antragstellung, Prüfung, Bewilligung und Auszahlung soll analog zu den damaligen Soforthilfen über die Länder erfolgen.
Eine Recherche und entsprechende Anfrage der Wirtschaftsförderin des Landkreises Germersheim, Maria Farrenkopf, unter anderem bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Mainz ergab, dass eine Antragstellung zum heutigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist.
Das Berater-Team der ISB empfiehlt, sich bezüglich des Start-Datums über deren Internet-Auftritt www.isb.rlp.de oder über die Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz www.mwvlw.rlp.de aktuell zu halten. „Die Antragstellung wird dann bis zum 31. August möglich sein“, so Farrenkopf, „Sich mit dem mehrseitigen Eckpunktepapier, also mit den Voraussetzungen und Förderbedingungen für die Überbrückungshilfen schon im Vorfeld zu beschäftigen, ist durchaus empfehlenswert."
Kreis-Wirtschaftsförderin Maria Farrenkopf ist erreichbar unter wifoe@kreis-germersheim.de oder telefonisch unter 07274 53-218. ps
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