Corona-Alarm im Landkreis Germersheim
Was bedeuten die Corona-Warnstufen gelb, orange und rot?

Symbolbild | Foto: Vektor Kunst/Pixabay

Interaktive Karte: Corona-Inzidenzen in der Region

Corona. Ob im Landkreis Germersheim, in der Stadt Speyer oder in vielen anderen Regionen der Bundesrepublik Deutschland - die Corona-Zahlen und 7-Tage- Inzidenzen steigen drastisch an. Strengere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie werden ergriffen, so herrscht beispielsweise in Baden-Württemberg mittlerweile auch im Schulunterricht und auf dicht bevölkerten Straßen oder Plätzen Maskenpflicht. In Rheinland-Pfalz treten die Warnstufen gelb bis rot in Kraft, wenn in einem Kreis oder in einer Stadt bestimmte Infektionszahlen überschritten werden. Damit soll verhindert werden, dass es großflächig oder gar landesweit zu Lockdown-Maßnahmen kommen muss. Denn Landkreise, in denen es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner gab, gelten als inländische Corona-Risikogebiete und das bedeutet unter anderem, dass beispielsweise auch Reisen und Urlaubsaufenthalte innerhalb Deutschlands beschränkt werden können.

Aber was bedeuten die verschiedenen Warnstufen und welche Maßnahmen sind damit verbunden?

Das Land Rheinland-Pfalz gibt dazu Auskunft.

Warnstufe Gelb
Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von etwa 20 Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an mehr als fünf Tagen überschritten wird.
Warnung an die Bevölkerung: Jeder und jede Einzelne soll sich der Verantwortung bewusst werden. Durch große Achtsamkeit und Disziplin können weitere Gefahrenstufen verhindert werden. Denn die Unachtsamkeit eines Einzelnen kann viele andere gefährden.
Maßnahmen:

  • erhöhte Aufmerksamkeit
  • verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, gezielte Hinweise auf Verhaltensempfehlungen und die Corona-Regeln via Presse und Social Media sowie auf der Corona-Homepage des Landes und Homepages der Landkreise und Städte
  • Vorbereitung auf eventuelles Eintreten der Stufe 2

Gefahrenstufe Orange
Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von etwa 35 Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an mehr als fünf Tagen überschritten wird.
Einrichtung einer lokalen Corona-Task Force aus betroffener Kommune, Ordnungsbehörden, Gesundheitsamt, Gesundheitsministerium, Innenministerium, Bildungsministerium, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Kommunale Spitzenverbände und Polizei.
Die Task Force erarbeitet maßgeschneiderte Empfehlungen für Schutzmaßnahmen, um regional die Corona-Infektionen einzudämmen. Diese Empfehlungen können als Allgemeinverfügung oder im Erlasswege regionalspezifisch von Landräten, Oberbürgermeisterinnen und –bürgermeistern umgesetzt werden.
Maßnahmen:

  • verstärkte Kontrolle der Einhaltung der Regelungen, beispwielsweise regionaler Kontrolltag
  • Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 10 qm;
  • Erweiterung der Maskenpflicht, zum Beispiel in Schulen und Freizeitparks;
  • Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern;
  • Keine Möglichkeit, der Ausnahmegenehmigung zur Erweiterung der Personenanzahl bis zu einer Regelgrenze von 20 Prozent der am Veranstaltungsort vorhandenen Platzkapazität.;
  • Verbot von Kontaktsport

Alarmstufe Rot
Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner an mehr als fünf Tagen überschritten wird.
Es gilt eine flächendeckende Ausbreitung in jedem Fall zu verhindern.
Die Task Force gibt Empfehlungen für regionale Maßnahmen, die ggf. mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens verbunden sind. Diese sind als Allgemeinverfügung oder im Erlasswege regional spezifisch umzusetzen.

Maßnahmen zusätzlich zu denen der Gefahrenstufe Orange:

  • Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 20 Quadratmeter
  • Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Personen;
  • Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen im öffentlichen Raum
  • Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht an Schulen;
  • Etablierung von Notbetreuungen;
  • Entscheidung über Maskenpflicht auch an festem Platz bei Veranstaltungen;
  • weitere Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern;
  • Schließung einzelner gesellschaftlicher und gewerblicher Bereiche;
  • Entscheidung über Sperrstunden.

„Das Stufensystem des „Corona Warn- und Aktionsplans“ bietet einen transparenten Rahmen mit Handlungsempfehlungen für den Fall, dass Infektionszahlen steigen und Grenzwerte erreicht werden. Es entspricht der bereits in den vergangenen Monaten gelebten Praxis einer engen Abstimmung zwischen dem Land und den Kommunen und ermöglicht ein gezieltes Vorgehen abhängig von regionalen Bedarfen. Ab der Gefahrenstufe zwei wird künftig eine regionale Taskforce eingerichtet, an der alle Beteiligten auf kommunaler und Landesebene zusammenkommen. Diese gibt Empfehlungen für konkret vor Ort zu ergreifende Maßnahmen“, erläuterte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

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Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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