Corona-Verfügung im Landkreis Germersheim
Wo der Osterspaziergang nur mit Maske möglich ist
Landkreis Germersheim. Weil die Corona-Inzidenzen im Landkreis Germersheim noch immer sehr hoch sind und weil gerade über die Ostertage mit vielen Ausflüglern, Wanderern und Spaziergängern zu rechnen ist, gilt derzeit eine Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung, die das Tragen einer Maske auch auf bestimmten öffentlichen Straßen und Plätzen vorschreibt. Wo genau die Maskenpflicht im Freien gilt, haben wir hier mal für Euch zusammengestellt.
Im Bereich folgender öffentlicher Straßen und Plätze gilt zwischen 5 Uhr und 21 Uhr auch im Freien die Verpflichtung, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (vorzugsweise Typ FFP 2 oder vergleichbarer Standard) zu tragen:
- Kinderspielplätze in allen Kommunen des Landkreises Germersheim
- Stadt Germersheim: Rheinvorland und Rheinpromenade zwischen Germersheim und Sondernheim, auf dem Luitpoldplatz, Paradeplatz, Europaplatz und Parkplatz "An der Grabenwehr" so wie in den Parkanlagen An Fronte Lamotte, An Fronte Diez
- Verbandsgemeinde Hagenbach: Fähranlegestelle Neuburg, Vorplatz Gaststätte „Lautermuschel“ Neuburg, Barbarossaplatz Hagenbach
- Verbandsgemeinde Rülzheim: Rheinpromenade und Rheinufer Leimersheim, Fähranlegestelle Leimersheim
- Verbandsgemeinde Jockgrim: Freifläche um das Bürgerhaus Jockgrim, Bürgerpark Jockgrim
- Verbandsgemeinde Kandel: Skaterplatz an der Bienwaldhalle in Kandel
- Stadt Wörth am Rhein: Marktstraße (Ortsbezirk Wörth), Goldgrundstraße (Ortsbezirk Maximiliansau) und am Rheinufer zwischen Beginn Parkplatz und Fußweg
Die genannten Örtlichkeiten haben, so führt die Kreisverwaltung aus, besonders bei gutem Wetter eine hohe Anziehungskraft auf die Bevölkerung im Landkreis Germersheim. Dies führe dazu, dass sich hier besonders viele Menschen treffen. Eine dauerhafte Einhaltung der Abstandspflicht auf den genannten öffentlichen Wegen und Plätzen ist – sei es aus mangelnder Einsicht, sei es aufgrund einer hohen Frequentierung – so die Kreisverwaltung weiter, kaum möglich. Daher könne letztlich nur das Tragen einer Maske ausreichend Schutz vor einer Verbreitung des Coronavirus an diesen Orten bieten. Denn bereits die Hälfte aller bekannten Corona-Infektionen im Landkreis Germersheim ist auf die britische Variante, zurückzuführen, die als gefährlicher und leichter übertragbar gilt, als das ursprüngliche Coronavirus.
Zusätzlich zur Maskenpflicht ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei Kinder beider Hausstände bis einschließlich sechs Jahre bei der Ermittlung der Personenanzahl nicht zählen. Von 21 Uhr bis 5 Uhr gilt außerdem eine Ausgangssperre.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
Heike Schwitalla auf Facebook |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.