Zensus 2022 im Landkreis Germersheim
Es besteht Auskunftspflicht
Landkreis Germersheim. Der „Zensus 2022“ ist gestartet und wird in den nächsten Wochen auch im Landkreis Germersheim durchgeführt. Die Befragung besteht dabei aus mehreren Teilen: Die Haushaltsbefragung betrifft nur einen Teil der Bevölkerung. Wer zu diesem Bevölkerungsteil, der „Stichprobe“, gehört, zählt für alle. Deshalb ist es besonders wichtig, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner, die ausgewählt worden sind, beim Zensus mitmachen.
Die betroffenen Personen erhalten Post von der Zensus-Erhebungsstelle, mit der sich eine Erhebungsbeauftragte oder ein Erhebungsbeauftragter für ein kurzes Gespräch ankündigt. Darin werden Vorname und Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Wohnstatus (Haupt- oder Nebenwohnung) abgefragt. Alle anderen Informationen, zum Beispiel zu Ausbildung und Beruf können mittels eines Papierfragebogens oder online abgegeben werden.
Zudem gibt es die Gebäude- und Wohnungszählung. Hierbei wird ermittelt, wie viel Wohnraum es in Deutschland gibt und was fehlt. Sie bildet somit die Grundlage für spätere politische Entscheidungen zum Wohnungsbau. Alle Wohneigentumsbesitzenden werden direkt vom zuständigen Statistischen Landesamt per Brief kontaktiert mit der Bitte, die im Schreiben geforderten Angaben zu machen.
Aufgrund der Bedeutung der Zensusdaten sind die Bürgerinnen und Bürger sowohl bei der Personenbefragung wie auch bei der Gebäude- und Wohnungszählung per Gesetz auskunftspflichtig.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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