Impfung gegen Corona
Hausärzte dürfen hohe Priorität bescheinigen
Corona-Impfung. Die neue Bundesimpfverordnung vom 11. März sieht vor, dass im Einzelfall nach ärztlicher Beurteilung ein Impfanspruch mit hoher oder erhöhter Priorität bestehen kann. Das für den Antrag nötige ärztliche Zeugnis kann vom Hausarzt ausgestellt werden, wenn dieser ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus feststellt. Die Ärzte wurden über die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung hierzu beauftragt und stellen ein entsprechendes ärztliches Zeugnis zur Vorlage im Impfzentrum aus.
Wer unter einer der in der hohen Priorität der Bundesimpfverordnung aufgelisteten Krankheiten leidet und sich impfen lassen möchte, muss sich nur noch registrieren. Zum Impftermin sind die ausgefüllte Selbsterklärung sowie ein ärztliches Attest, auf dem das Vorliegen einer oder mehrerer der betreffenden Krankheiten bescheinigt wird, mitzubringen. Ein Antrag auf Einzelfallentscheidung beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie ist damit nicht mehr notwendig. Weitere Infos dazu und die benötigten Vordrucke gibt es hier.
Eine hohe Impf-Priorität liegt vor bei
- Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
- Personen nach einer Organtransplantation
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression)
- Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
- Personen mit schweren chronischen Lungenerkrankungen (z.B. interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose), Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen, Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, chronischer Nierenerkrankung oder Adipositas (mit BMI über 40)
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht
Eine erhöhte Impf-Priorität liegt vor bei
- Personen insbesondere mit folgenden Erkrankungen: behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Schlaganfall, Asthma, chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus ohne Komplikationen, Adipositas (BMI über 30)
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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