Heizungsbeihilfe im Kreis Germersheim steigt
Höhere Energiekosten berücksichtigt
Landkreis Germersheim. Der Fachbereich 23 – Soziale Hilfen der Kreisverwaltung Germersheim informiert, dass die Heizungsbeihilfe für die Bevorratung von Heizmaterial für die Heizperiode im Zeitraum Oktober bis 30. April 2022 für den Landkreis Germersheim neu festgesetzt ist.
Die Heizungsbeihilfen wurden aufgrund der gestiegenen Energiekosten neu festgesetzt und werden jeweils im Monat der Anschaffung bzw. Fälligkeit als Bedarf berücksichtigt. Heizungsbeihilfe können Personen erhalten, die nicht erwerbsfähig sind und deswegen keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.
Anträge und Informationen gibt es bei den jeweiligen Stadt-/Verbandsgemeinden, die auch über die Anträge entscheiden.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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