Landkreis Germersheim
Kreistag verabschiedet Anpassungen in der Jugendhilfe
Landkreis Germersheim. Im Bereich der Jugendhilfe leisten die kommunalen Jugendämter Unterstützung in Form von Nebenleistungen bei teilstationären oder stationären Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen. In den zurückliegenden Monaten wurden in diesem Zusammenhang Empfehlungen für die Gewährung dieser Nebenleistungen neu erarbeitet. In der Sitzung vom 17. Juli haben die Mitglieder des Germersheimer Kreistages diese neuen Empfehlungen einstimmig verabschiedet.
Das Landesjugendamt hat eine neue Empfehlung zur Gewährung von Nebenleistungen erarbeitet, die im April 2022 vom Landesjugendhilfeausschuss beschlossen wurde. Diese sollte als „Wegweiser“ für die öffentlichen Jugendhilfeträger in Rheinland-Pfalz dienen. Im Vergleich zu diesen Empfehlungen hat der Kreistag einem Vorschlag des örtlichen Jugendhilfeausschusses, in drei Punkten Anpassungen vorzunehmen, zugestimmt.
„Diese geringfügigen Anpassungen sollen eine Schlechterstellung vermeiden, die im Vergleich zur bisherigen Gewährungspraxis im Bereich der Kostenübernahme für Nachhilfe - insbesondere bei Pflegekindern - und bei Aufwendungen zur Freizeitgestaltung, entstanden wäre“ so Landrat Dr. Fritz Brechtel und Sozialdezernent Christoph Buttweiler. Eine ergänzende Regelung wurde außerdem im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Umgangskontakten zwischen Eltern und Kindern in den Einrichtungen aufgenommen. So werden unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Kosten übernommen, um eine mögliche Rückführung sicherzustellen und das Kindeswohl zu wahren.
In die neue Empfehlung wurde außerdem ein aktualisierter Kriterienkatalog aufgenommen, der darlegt, unter welchen Voraussetzungen beispielsweise ein erhöhtes Pflegegeld für Erziehungs- und Betreuungsaufwand von Pflegekindern gewährt werden kann. Im Vergleich zur bisherigen Verwaltungspraxis, erfolgten auch hier zeitgemäße Anpassungen. red
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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