Der Landkreis Germersheim informiert
Umtausch für vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine
Landkreis Germersheim. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie müssen Führerscheine, die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Sie sind bisher unbefristet, was sich nach dem Umtausch ändern wird. Seit dem 19. Januar 2013 werden Führerscheine für 15 Jahre befristet. Das neue Dokument ist fälschungssicherer, zudem ist eine Registrierung in einem zentralen Register sichergestellt.
Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Germersheim rechnet insbesondere in der Anfangszeit mit einem erhöhten Antragsaufkommen. Auf Grund der vorgesehenen Staffelung des Umtauschs ist aber keine Eile geboten. Mitzubringen sind der bisherige Führerschein, ein Ausweisdokument und ein neues, biometrisches Passfoto. Eine Antragstellung ist auch über die jeweilige Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung möglich. Die Umstellungsgebühr beträgt 25,30 Euro. Eine Prüfung der Eignung durch ärztliche Gutachten oder die Ablegung von Prüfungen ist mit dem Umtausch nicht verbunden.
Weitere Informationen bietet die Internetseite des Landkreises Germersheim www.kreis-germersheim.de/zulassung
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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