Verbraucherzentrale: Energieausweise gelten nur zehn Jahren lang
Germersheim | Kandel. Eigentümer, die 2014 oder davor einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen ließen, müssen ihn erneuern, sobald sie ihr Haus oder eine Wohnung darin neu vermieten oder verkaufen wollen. Auch Eigentümergemeinschaften brauchen einen aktuellen Energieausweis für das gesamte Gebäude, sobald eine Wohnung einen neuen Mieter oder Käufer erwartet.
Der Energieausweis ermöglicht es potenziellen Käufern oder Mietern die energetische Qualität eines Gebäudes zu bewerten. Er unterscheidet die Effizienzklassen A bis G, wobei Klasse „A“ energetisch besonders gute Gebäude kennzeichnet, während Klasse „G“ einem Gebäude eine schlechte energetische Wirksamkeit bescheinigt. Die konkreten Energiekosten sagt der Energieausweis jedoch nicht vorher, da er weder den individuellen Einfluss der Bewohner noch die Preise des jeweiligen Energieträgers berücksichtigt.
Eigenheimbesitzer, die ihr Haus weder verkaufen noch vermieten wollen, benötigen keinen Energieausweis. Alle anderen begehen eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld verhängt werden kann, wenn sie den Interessenten keinen vorlegen.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet Miet- oder Kaufinteressenten nach Terminvereinbarung Hilfestellung bei der Bewertung der Angaben im Energieausweis an. Zudem berät sie Hauseigentümer bei der Frage, ob ein Energieausweis erforderlich und welcher Energieausweis in ihrem Falle geeignet ist. Die Energieausweise selbst werden im Rahmen unserer Energieberatung nicht ausgestellt.
Der Energieberater hat in Germersheim am Freitag, 6. September, von 8.30 bis 13 Uhr Sprechstunde in der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1 (EG, Raum 0.14); Anmeldung unter 06131/28480. In Kandel findet die nächste Sprechstunde am Mittwoch, 11. September, von 16 bis 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 8, statt; Anmeldung unter 07275 960210. Die Beratungsgespräche sind kostenlos.
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