Seit 11. Oktober kosten Coronatests
Wer sich weiter kostenlos testen kann
Corona. Seit heute, Montag, 11. Oktober, sind Corona- Tests für viele Menschen kostenpflichtig. Die meisten, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind, müssen ab sofort Schnelltests in Testzentren selbst bezahlen. Da sich mittlerweile fast alle Menschen in Deutschland impfen lassen können, werden die Kosten für Corona-Tests nicht länger vom Staat getragen. Menschen ohne Symptome, die keinen anderweitigen Anspruch aus der Coronavirus-Testverordnung haben, müssen den Test damit grundsätzlich selbst bezahlen. Die Preise liegen zwischen 12 und 40 Euro.
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, haben jedoch auch weiterhin einen Anspruch auf einen kostenlosen wöchentlichen Schnelltest. Auch Minderjährige und Schwangere können sich zunächst bis Jahresende weiterhin kostenlos testen lassen.
Wer kann weiterhin kostenlose Tests in Anspruch nehmen?
- Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren und drei Monaten (Kinder, die erst in den letzten drei Monaten vor dem Test zwölf geworden sind)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Dazu gehören auch Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel, da die Ständige Impfkommission für sie bisher keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat.
- Menschen, die sich wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne begeben mussten, wenn sie sich zur Beendigung testen lassen müssen.
- Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, weiterhin kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Obwohl auch für diese Personengruppen eine allgemeine Impfempfehlung besteht, soll ihnen noch bis zum Jahresende die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Impfangebote zu informieren und diese in Anspruch zu nehmen.
- Bis zum 31. Dezember 2021 werden auch Studierende aus dem Ausland, die mit einem nicht in Deutschland zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, weiter kostenlos getestet.
Welche Nachweise muss man für einen kostenlosen Test vorlegen?
Wer einen kostenlosen Test in Anspruch nehmen möchte, muss sich bei der Teststelle ausweisen und den persönlichen Anspruch auf einen kostenlosen Coronatest belegen. Wer beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen, Schwangere benötigen einen Mutterpass.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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