Fachwerkhäuser, Kirchen und Altersheime müssen geschützt werden
Wo Böller und Raketen in Rheinland Pfalz verboten sind
Pfalz. Pfälzer dürfen zu Silvester in der Regel mehr böllern, als Bürger anderer Bundesländer. Es gibt nur wenige Verbote für Raketen und Böller beispielsweise in der Nähe von Fachwerkhäusern, Kliniken und Altenheimen. Grundsätzlich verboten ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Rheinland-Pfalz in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen. Das Sprengstoffgesetz verbietet Pyrotechnik auch in der Nähe von besonders brandgefährdeten Gebäuden.
Die Stadt Mainz weist beispielsweise auf ein Verbot von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern hin. In Speyer haben die Behörden zum Schutz der Altstadt eine raketenfreie Zone ausgewiesen. In der Silvesternacht wird unter anderem das Areal des Weihnachtsmarkts auf der Maximiliansstraße abgesperrt.
In Rheinland-Pfalz führte das Feuerwerk zum Jahreswechsel 2017/2018 laut Umweltbundesamt am 1. Januar gegen 1 Uhr zu einer kurzzeitigen Spitze der Feinstaubbelastung.
Der landesweit höchste Wert wurde in Mainz gemessen (184 µg/m³), der zweithöchste in Ludwigshafen (150 µg/m³). In Fürth (1.330 µg/m³) wurde der Spitzenwert in Deutschland gemessen. ps
Autor:Wochenblatt Archiv aus Germersheim |
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