Zum Schutz der Bevölkerung
Graben-Neudorf erlässt Betretungsverbot für öffentliche Orte

Graben-Neudorf. Zum Schutz der Bevölkerung ordnet die Gemeinde Graben-Neudorf ein Betretungsverbot für öffentliche Orte an. Bürgermeister Christian Eheim unterzeichnete am Freitag (20. März 2020) eine entsprechende Allgemeinverfügung. Die Verfügung tritt am Samstag, 21. März 2020 um 00:00 Uhr in Kraft.

Der Erlass des Betretungsverbots erfolgt auf Empfehlung des Landratsamtes Karlsruhe.
Zu den öffentlichen Orten zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen. Das Haus oder die Wohnung soll nur noch für dringende Angelegenheiten verlassen werden, darunter fallen Lebensmitteleinkäufe, Arztbesuche, Hilfeleistungen für unterstützungsbedürftige Personen sowie der Weg zur Arbeit und zur Unterbringung von Kindern in der Notbetreuung. Im Freien aufhalten dürfen sich Menschen ausnahmsweise nur allein, zu zweit oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben. Von allen anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Dies gilt auch für die Nutzung von Bussen und Bahnen.

Autor:

Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf aus Graben-Neudorf

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