Untersuchung einer möglichen Umgehungsstraße in Hambrücken
Verkehrsgutachten für Neubaugebiet vorgestellt
Hambrücken (jk) Dr.-Ing. Frank Gericke vom Büro Modus Consult stellte dem Gemeinderat in seiner letzten Sitzung das Verkehrsgutachten für das geplante Neubaugebiet „Brühl“ vor.
Konkret ging es dabei zum einen um die Verträglichkeit des Anschlusses des Baugebietes an die bestehenden Straßen mit Schaffung eines neuen Kreisverkehrsplatzes an der Hauptzufahrt von der Hauptstraße/L 556 her.
Hauptaugenmerk wurde jedoch auf die Untersuchung einer möglichen Umgehungsstraße in diesem Bereich gelegt.
Diese könnte ausgehend vom Neubaugebiet in östlicher Richtung geführt und dann über die Straße Am Speckgraben wieder an die K 3525 angeschlossen werden, so dass hier ein Nord-West-Ast einer Umgehung entstehen könne, erläuterte Bürgermeister Thomas Ackermann zum Sachverhalt. Ausgehend vom Prognosejahr 2035, erklärte Gericke, könne man von einer Entlastung des Verkehrs auf der Hauptstraße (Nord-Süd-Richtung) von 12 % und auf der Weiherer Straße (West-Ost-Richtung) von 27 % ausgehen. Summa summarum bedeute dies keine große Entlastungswirkung, so der Ingenieur weiter, weil der Hauptteil der Verkehrsströme in Hambrücken ganz klar in Nord-Süd-Richtung verlaufe. Vertreter aller Gemeinde-ratsfraktionen betonten, dass man nun abwägen müsse, ob die unzweifelhaft hohen Kosten dieser Umgehungsvariante den Nutzen rechtfertigen. Hier gelte es auch den anstehenden Eingriff in Natur und Umwelt mitzubedenken, so der Tenor. Im Zuge der Diskussion wurde u. a. auch von Gemeinderat Theo Mahl (CDU) betont, dass sämtliche überregionalen Umgehungen rund um Hambrücken bereits vorhanden sind, so dass etwa der Schwerlastverkehr nicht mehr durch die Lußhardtgemeinde fahren müsste. Ihm fehle es an dieser Stelle definitiv an der zielführenden Kanalisierung des Verkehrs, was auch Bürgermeister Ackermann bestätigte. Dieser forderte hier ein entsprechendes Leitsystem.
Des Weiteren kündigte er an, dass der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung die da-rauf aufbauenden Beschlüsse zur Konkretisierung der Planung des Neubaugebietes fassen werde. Hier gehe es dann konkret um die Realisierung der Umgehungsstraße samt notwendigem Lärmschutz und weitere Regelungen im Bebauungsplan, welche nun festgelegt werden müssten.
Autor:Jochen Köhler aus Hambrücken |
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