Entnahme einer Blutprobe unter Zwangsanwendung
Erheblich betrunkener Autofahrer
Haßloch. Ein Verkehrsteilnehmer meldete am Sonntag, 6. November, gegen 00.30 Uhr, bei der Polizei in Neustadt einen auffälligen PKW-Fahrer, der mit unsicherem Fahrverhalten in Richtung Haßloch unterwegs sei. Das genannte Fahrzeug konnte aufgenommen und der betreffende Fahrer einer polizeilichen Kontrolle unterzogen werden. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 34-jährigen Mann einen Wert von über 2 Promille, woraufhin eine ärztliche Blutprobenentnahme angeordnet werden musste. Da sich der uneinsichtige Fahrer auf der Dienststelle angekommen gegen die Maßnahme zur Wehr setzte, musste die Entnahme unter Zwangsanwendung erfolgen. Gegen den Fahrer wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.
Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Autor:Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße |
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