Gemeindeverwaltung Haßloch informiert über Öffnungen/Schließungen
Erreichbarkeit zwischen den Jahren
Haßloch. Während der Weihnachtsferien sowie „zwischen den Jahren“ sind die meisten Einrichtungen der Gemeindeverwaltung Haßloch geschlossen. Nachfolgend ein kleiner Überblick:
Bürgerbüro: Das Bürgerbüro ist bis einschließlich 23. Dezember zu den regulären Zeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung unter 06324 935200) geöffnet. An Heiligabend sowie zwischen den Jahren vom 28. bis 30. Dezember bleibt das Bürgerbüro geschlossen. Für besonders dringende Angelegenheiten wird ein Notdienst eingerichtet, der vom 28. bis 30. Dezember zwischen 10 und 12 Uhr besetzt ist. Auch hier gilt die vorherige Terminvereinbarung. An Silvester ist geschlossen. Erster Öffnungstag im neuen Jahr ist am 4. Januar. Auch im neuen Jahr bleibt die Regelung der vorherigen Terminvereinbarung bestehen. Da bis zum 29. Dezember, 18 Uhr, noch Wahlvorschläge für die Landtagswahl im März 2021 eingereicht werden können, kann man sich für die Bestätigung der Wählbarkeit sowie von Unterstützungsunterschriften an Fachbereichsleiterin Christine Behret wenden. Sie steht für Terminvereinbarungen unter 06324 935-256 zur Verfügung.
Außenstelle der Zulassungsstelle im Bürgerbüro: Die Außenstelle der Kfz-Zulassung im Bürgerbüro in der Langgasse 64 ist zwischen den Jahren nicht besetzt. Letzter Öffnungstag in diesem Jahr ist Mittwoch, 23. Dezember. Vom 24. Dezember bis zum 8. Januar bleibt die Zulassungsstelle geschlossen.
Rathaus: Letzter Öffnungstag in diesem Jahr ist (ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung) am Mittwoch, 23. Dezember. Vom 24. Dezember bis zum 1. Januar bleibt das Rathaus geschlossen. Erster Öffnungstag im neuen Jahr ist am 4. Januar. Das Standesamt ist im Notfall (beispielsweise zur Sterbefallbeurkundung) per Mail an standesamt@hassloch.de erreichbar.
Tourist-Information: Die Tourist-Info schließt im Zuge des Lockdowns und den damit einhergehenden Bestimmungen der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ab Mittwoch, 16. Dezember. Die Schließung gilt vorerst bis zum 10. Januar. Wann wieder geöffnet wird, hängt von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie und den jeweiligen Beschlüssen und Bestimmungen ab.
Blaubär: Wann und wie es im neuen Jahr weitergeht, ist abhängig vom Infektionsgeschehen und den damit einhergehenden Beschlüssen und Verordnungen.
Bücherei: Die Bücherei bleibt vorerst bis zum 10. Januar geschlossen. Wann wieder geöffnet wird, hängt von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie und den jeweiligen Beschlüssen und Bestimmungen ab. Die Ausleihfristen werden entsprechend angepasst.
Musikschule: Die 14. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz untersagt den Präsenzunterricht in der Musikschule. Bis einschließlich 15. Januar darf ausschließlich online unterrichtet werden. Musikschülerinnen und -schüler werden diesbezüglich gebeten, sich mit ihrer Instrumentallehrkraft in Verbindung zu setzen. ros
Autor:Markus Pacher aus Neustadt/Weinstraße |
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