Logistikzentrum in Haßloch
Heute noch kein Urteil

Heute wurde vor dem Verwaltungsgericht Neustadt das Verfahren Hillwood gegen die Kreisverwaltung Bad Dürkheim verhandelt. Um mehr Platz zu haben bei der Vielzahl der beteiligten Personen, wich das hohe Gericht in einen größeren Raum aus: Den Saal des Kreistages bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim.
Neben den Richtern, der Klägerin (die europäische Unternehmenstochter von Hillwood) und der Beklagten (Kreisverwaltung) waren noch zwei weitere Parteien beigeladen: die Obermühle GbR und die Gemeinde Haßloch, jeweils mit ihren Rechtsvertretern.



Nach ziemlich genau 90 Minuten ging die Verhandlung vorläufig zu Ende, ohne dass eine Entscheidung bekannt gegeben wurde. Das Gericht wird die Entscheidung den Verfahrensbeteiligten innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu kommen lassen, die Öffentlichkeit wird per Presseveröffentlichung in Kenntnis gesetzt.



Streitobjekt war die versagte Baugenehmigung für das geplante Logistikzentrum im Industriegebiet Süd. Die Kreisverwaltung als genehmigende Behörde beschied den Bauantrag von Hillwood negativ und begründete das mit der Veränderungssperre, die vom Gemeinderat erlassen wurde.
Die heute verhandelte zentrale Frage war also: Ist die Begründung der Kreisverwaltung Grund genug für die Versagung der Baugenehmigung? Wo die Klägerin Hillwood „Nein“ sagt, widersprachen alle anderen Verfahrensbeteiligten. Es wird sich erst noch zeigen, welcher Meinung sich das Gericht anschließt. Unabhängig vom Ausgang wird uns das Verfahren in Haßloch noch lange beschäftigen.
Schließt sich das Gericht der Argumentation der Klägerin an, ist die Veränderungssperre nicht wirksam und die Begründung für die Ablehnung des Bauantrages unwirksam. Dann muss die Kreisverwaltung neu entscheiden, vor allem aber neu begründen.
Sollte die beklagte Kreisverwaltung Recht bekommen, die Veränderungssperre also wirksam sein, kann auch weiterhin keine Baugenehmigung erteilt werden. Da der Investor das Grundstück aber immer noch besitzt, werden sie weiterhin auf eine Vermarktung, evtl. auf Baugenehmigung mit veränderter Planung drängen. Ob sie den weiteren Rechtsweg beschreiten dürfen, wird ebenfalls heute vor Gericht entschieden.

Autor:

Ralf Berger aus Haßloch

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