Haßloch
INFO: Dein Einfluss auf kommunale Entscheidungen
„Da kann man doch nichts machen“ – falscher kann man es gar nicht sagen, denn wir Bürger haben eine Anzahl von Mitwirkungsrechten auf kommunaler Ebene.
Am bekanntesten ist das Bürgerbegehren, damit ist ein Antrag der Bürger an die Gemeindevertretung gemeint, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Ein Bürgerentscheid ist die Abstimmung der Bürger über eine kommunalpolitische Sachfrage. Für das vorausgehende Bürgerbegehren müssen die Unterschriften von acht Prozent der Wahlberechtigten vorliegen. In Haßloch wären das zirka 1300 Unterschriften.
Nach § 17 Gemeindeordnung besteht die Möglichkeit eines Einwohnerantrags, mit dem beantragen die Unterzeichner, dass der Gemeinderat über bestimmte Angelegenheiten für deren Entscheidung er zuständig ist, berät und entscheidet. Hierzu müssen zwei Prozent der Einwohner diesen Antrag unterschrieben haben.
Und wenn man keine Unterschriften sammeln will?
Dann kann jeder nach §16b Gemeindeordnung sich schriftlich mit Anregungen und Beschwerden aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung an den Gemeinderat wenden. Der Antragsteller ist über die Behandlung der Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.
Außerdem bietet der Haßlocher Bürgermeister Tobias Meyer jeden Monat eine Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung an. Die nächste Sprechstunde findet am 01.03.2023 von 18:30 bis 20:00 Uhr im Haßlocher Rathaus statt.
Autor:Maria Walasiewicz-Schön aus Haßloch |
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