Offener Brief der Haßlocher Liste an den Bürgermeister Herrn Lothar Lorch
Jetzt ist es passiert! Der Investor klagt!

Jetzt ist es passiert: Der Investor hat am 19.11.19 Klage gegen die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses der Kreisverwaltung Bad Dürkheim eingereicht. Dieser Schritt war zu erwarten und überrascht uns nicht.

Hintergrund:
Der Kreisrechtsausschuss hat in der Widerspruchsverhandlung den Widerspruch des Investors gegen die Ablehnung des Bauantrages und die Zurückstellung auf Grundlage der vom GR beschlossenen Veränderungssperre als unbegründet zurück gewiesen. Somit blieb dem Investor nur der Gang vor das Verwaltungsgericht Neustadt, was er somit am 19.11. auch getan hat.

Was bedeutet das für die Gemeinde Haßloch aus heutiger Sicht?

Es ist davon auszugehen, dass nun auch Bürgermeister Lorch als Beteiligter im Verfahren vor das Verwaltungsgericht geladen wird und zu den Vorgängen befragt wird. Somit ist die Gemeinde Haßloch Beteiligte im Sinne des Verfahrens.

Daraus ergibt sich Folgendes:
1. Der Investor verfolgt weiterhin sein Bauvorhaben. Der Investor, der jetzt auch Grundstückseigentümer ist, klagt auf eine rechtsgültige Baugenehmigung (Verpflichtungsklage).

2. Der BM kann künftig nicht mehr die Einsicht in die Widerspruchsakte verweigern unter dem Vorwand, die Gemeinde sei nicht beteiligt. Wir weisen darauf hin, dass wir, die Haßlocher Liste (HLL) seit dem 9.10.19 in insgesamt 3 Schreiben an den BM eben diese Einsicht gefordert haben und sie uns verweigert wurde. Wir, die HLL fordern somit die unverzügliche Einsicht in die Widerspruchsakte des Investor, um die Handlungsfähigkeit des Gemeinderates und der Verwaltung zu gewährleisten.

3. Zudem besteht laut §33 GemO das Akteneinsichtrecht auch in Auftragsangelegenheiten und hätte den Gemeinderatsfraktionen schon viel früher zur Verfügung gestelllt werden müssen - Ohne dass Nachfrage unsererseits hätte mehrfach erfolgen müssen.

Sehr geehrter Herr Lorch,aufgrund Ihres Verhaltens und Ihrer Informationspolitik den Gemeinderatsmitgliedern gegenüber, ist aus Sicht der HLL eine ergebnisorientierte und transparente Arbeit zum Wohle der Gemeinde Haßloch nicht mehr möglich!

Wir fordern Sie ultimativ auf:
1. Kehren Sie zu einer eben solchen Arbeitsweise zurück: Informieren Sie die Ratsmitglieder zeitnah und offen in dieser Angelegenheit.

2. Handeln Sie im Sinne und zum Wohle der Haßlocher BürgerInnen! Es ist nicht Ihre erste Amtspflicht, rein im Sinne eines Investors zu handeln und zu argumentieren. Es obliegt Ihrer Amtspflicht, zu aller erst den Interessen aller Einwohner Haßlochs und erst dann allen Investoren gerecht zu werden und zu entscheiden.

3. Teilen Sie den Ratsmitgliedern die Höhe des Bußgeldes für die Zerstörung des Rehbachufers mit.

4. Informieren Sie den Gemeinderat zeitnah über die vermeintlichen Alternativ-Vorschläge bezüglich der Nutzung Siemensstraße 2. Darüberhinaus sehen wir es als Ihre Amtspflicht an, die Akte bei der zuständigen Behörde anzufordern, einzusehen und sich daraus notwendigerweise ergebende Maßnahmen und Schritte einzuleiten, um negative Folgen von der Gemeinde Haßloch abzuwenden.

Es grüßt die Haßlocher Liste  - mit den Bürgern - für die Bürger!

Quellen:
Persönliche Mitteilung aus dem Amtsgericht NW
Kommunalbrevier
Quelle Bild https://pixabay.com/de/photos/amtsgericht-eingang-gericht-prozess-555807/

kontakt[at]hasslocher-liste.de // www.hasslocher-liste.de

Autor:

Ralf Berger aus Haßloch

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