Logistikzentrum Haßloch: Entwurf Bebauungsplan 100
Kommt das Logistikzentrum durch die Hintertür?
Doch ein Logistikzentrum im Industriegebiet Haßloch? Ja, leider, nach dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans 100 „Am Obermühlpfad“ wäre ein solches tatsächlich zulässig! Leere Versprechungen des Bürgermeisters Tobias Meyer? „Durch die Planungen der Verwaltung wird der Bau eines Logistikzentrums zukünftig nicht mehr möglich sein“ (https://tobiasmeyer.eu 06.04.2021). Gibt es doch Absprachen mit dem Logistikunternehmen? Weshalb werden im neuen Bebauungsplanentwurf riesige Gebäude bis 160 m Seitenlänge zugelassen?
Es gibt ein klares Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 22.Oktober 2020, dass der Gemeinde das Recht auf Neuplanung des ehemaligen Industriegebietes zusteht. Die von den BürgerInnen in zahlreichen Kundgebungen vor dem Rathaus geforderte und vom Gemeinderat am 13. März 2019 erlassene Veränderungssperre ist rechtmäßig, so das Verwaltungsgericht, diese stellt keine Verhinderungssperre dar, mit der die Gemeinde Haßloch nur den Bau eines Logistikzentrums verhindern wolle. Die Klägerin (Hillwood) ging nicht in Berufung.
Nun nutzt die Gemeinde ihre Planungshoheit nicht wie von allen Fraktionen versprochen - im Gegenteil: Nach den textlichen Festsetzungen im Entwurf für den neuen Bebauungsplan können auf dem Hillwood-Gelände 4 Hallen gebaut werden, mit einer Seitenlänge von 85 m, bei einer Gebäudehöhe von 9 m. Das ergibt ca. 30 000 m2 Hallenfläche. Die Gemeindeverwaltung reduziert auch den gesetzlich vorgeschriebenen Bachrandstreifen von 40 m und „ schenkt" damit dem Bauherrn zusätzliche 3900 m2 Bauland. Im Hochwasserfall steigt dadurch das Risiko von Überschwemmungen im Industriegebiet. Ein weiteres gewichtiges Instrument wurde nicht beachtet: das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in dem steht: „Die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist grundsätzlich untersagt“. Das Hillwood-Gelände ist ein solches, zumindest teilweise. Der Streitertgraben, der das Hillwood-Gelände durchquert (und den das Unternehmen bei der illegalen Rodung zugeschoben hat), wird von den kommunalen Behörden, obwohl auf Landesebene dokumentiert, einfach ignoriert.
Eine weitere Festsetzung ist, dass das Hillwood-Gelände Gewerbegebiet werden soll. Aber warum nicht ein Mischgebiet ausweisen? In seiner Sitzung vom 12. Dezember 2018 fasste der Gemeinderat den Beschluss zur Aufstellung des neuen Bebauungsplans, mit der dokumentierten Absicht, durch die Ausweisung von Gewerbe- und Mischgebieten Steuerungsmöglichkeiten zur Lärmreduzierung und Beachtung anderer Umweltbelange zu schaffen. Davon ist im Vorentwurf zu diesem Bebauungsplan wenig zu finden. In einem Mischgebiet darf weniger Lärm emittiert werden, gut für die Natur, den Wald am westlichen Rand und für das Hotel und die Wohnbebauung in der Umgebung. Ein Betriebskonzept, das vor allem das Lagern und Transportieren von Gütern vorsieht, wäre dann kaum zu realisieren. Die Haßlocher BürgerInnen wären vor zusätzlichem Lärm geschützt, der Gemeindehaushalt vor großen Ausgaben für Straßen-, Brückenausbau und Lärmschutzmaßnahmen. Das wäre vernünftig.
Es gibt eine weitere Option für das Logistikunternehmen: Auf dem nach Osten folgenden Grundstück darf mit einer Seitenlänge von 160 m und einer Höhe von 11,5 m gebaut werden. Durch den Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks zwischen dem Hillwood-Gelände und diesem gibt es einen direkten Anschluß der Grundstücke. Die Halle auf diesem Grundstück hat Bestandsschutz, welchen Grund gibt es, dort sogar ein größeres Gebäude als das vorhandene zu erlauben?
Es ist davon auszugehen, dass Hillwood alle Möglichkeiten ausschöpfen wird, die der Bebauungsplan bietet. Zum Wohl und Gesundheitsschutz der BürgerInnen muss der Bebauungsplan dringend geändert werden. Die beste, einfachste und vor allem sicherste Lösung, die Entwicklung im Sinne der Haßlocher BürgerInnen zu steuern, ist die Ausweisung eines Mischgebiets auf dem Hillwood-Gelände. Das ist Aufgabe und Verpflichtung von Politik und Haßlocher Gemeinderat. Aber im Moment scheinen die Planungen Verwaltungssache zu sein, aber ist eine solch wichtige Willensbildung nicht Sache von Gemeinderat und Fachgremien?
Autor:Barbara Schuster aus Haßloch |
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