Soll Krach und Gestank kommen? Neubebauung im Ex-Industriegebiet Süd
Logistikhalle durch die Hintertür?
Große Logistikhalle verhindert
Nach der mit öffentlichem Druck im März 2019 durch den GR verhängten „Veränderungssperre“ ist die geplante Riesenlogistikhalle mit mind. 50 000 m2 vom Tisch. Deren Wirksamkeit bestätigte 2020 das Verwaltungsgericht. Die Bebauung des Geländes kann neu geplant werden.
Aufgeteilt auf vier Hallen - Scheinheilig
Im November 2020 - bereits 4 Wochen nach dem Urteil, das ist für Haßlocher Rathausverhältnisse Schallgeschwindigkeit - legen die Entscheider einen neuen Plan-Entwurf vor. Er ermöglicht den Bau von 4 Hallen in direkter Nachbarschaft auf insgesamt 45 000 m2für Investor Hillwood. Das ist eine „Schein-kleinteilige Nutzung“.
Was sind die Ziele des Rathauses? A) Den Investor Hillwood halbwegs zufriedenstellen? Angst vor weiterer Klage? B) Sind es uns Bürgern vorenthaltene Erwartungen für das Dorf? C) Sind es unbekannte Absprachen oder Wohltätigkeitsgaben?
Kommune hat uneingeschränkte Planungshoheit
Die Gemeinde Haßloch muss einen komplett neuen Bebauungsplan aufstellen, der bisherige ist ungültig. Sie bewegt sich im gleichen autonomen, rechtssicheren Raum wie zu Beginn des Industriegebietes. Der Bau eines Logistikzentrums, auch kleinteilig, ist verhinderbar! Urteil des Verwaltungsgerichts vom 22.10.2020 auf S. 16: „großflächige Nutzungsmöglichkeiten aufzugeben und durch eine kleinteilige Nutzung in Gewerbe- oder Mischgebieten zu ersetzen“.
Rechtsgutachten vom Mai 2021
Die Eigentümer der Obermühle gaben ein Gutachten in Auftrag. Gutachtenersteller ist Dr. Werner Finger, Fachanwalt und Lehrbeauftragter für das Fach „Öffentliches Baurecht“. Fragestellungen: Kann die Neu-Ausweisung als Gewerbegebiet, eingeschränktes Gewerbegebiet oder als Mischgebiet erfolgen? Antworten: „Auf den betreffenden (drei) Grundstücken (..) das Teilgebiet GE 8 festzusetzen und dort Logistikbetriebe grundsätzlich auszuschließen. Laut Gutachter können „tragfähige städtebauliche Gründe“ (..) „ohne weiteres gefunden werden“. „Eine solche Vorgehensweise wäre sinnvoll“, wenn es darum geht, „die Errichtung einer Logistikhalle zu verhindern“.
Fazit: Wie GR entscheidet ist rechtsgültig! Laut Gutachter sei eine „Amtshaftungs- oder Schadensersatzpflicht gegenüber (..) dem Investor Hillwood nicht zu befürchten“.
Euer Wahlversprechen einlösen
Alle Fraktionen im GR haben vor der Wahl versprochen ein Logistikbetrieb zu verhindern. Ihr BM, Beigeordnete und 36 Gemeinderäte nun habt ihr es in der Hand „kluge und nachhaltige städtebauliche Vorstellungen und Konzepte für das ehemalige Industriegebiet zu entwickeln“. Dabei können Erkenntnisse und unaufschiebbare Maßnahmen zur Wärme- und Klimawende zum Tragen kommen. Siehe Film YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=RzSiQvL1EC8
Ihr Gemeindevertreter*innen ihr habt nicht mehr viel Zeit. Die Veränderungssperre endet bereits im März 2022. Wenn Ihr wollt könnt Ihr Schadstoffwolken von LKW-Fahrzeugen, die tags und nachts von Westen kommend über unsere Dächer streifen, verhindern.
Anfragen nicht beantwortet
Sachanfragen zweier Gemeinderäte in der Sitzung im März wurden von BM Meyer nicht an den anwesenden
Rechtsberater der Gemeinde aus Mannheim weitergereicht und bis heute nicht beantwortet.
Eine Niederschrift dieser Sitzung ist bis dato nicht erstellt.
Ein Nachfolgeartikel berichtet von Kommunen und ihren Erfahrungen mit Logistikbetrieben. Siehe auch:
https://www.wochenblatt-reporter.de/hassloch/c-lokales/waermestrategie-fuer-hassloch_a288876
Autor:Günter Moses aus Haßloch |
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