Kommunen nur mit Anhörungsrecht
Ruft das Bundesverwaltungsgericht an
Während der Informationsveranstaltung zum Geothermie Vorhaben in Geinsheim bedauerte OB Weigel die geringe Einflussmöglichkeit welche eine Kommune wie Neustadt habe. Ja, nach dem mehr als 100 Jahre alten Bergrecht vollzieht allein das Landesamt für Geologie und Bergbau in KH die staatliche Ordnung. Eine Kommune muss danach nur angehört werden. Eine Anpassung des Uralt- Gesetzes an die veränderten gesellschaftlichen und technischen Gegebenheiten wäre erforderlich. Die betroffenen Rheinland-Pfälzischen Kommunen des Oberrheingrabens bis Mainz sollten geschlossen eine juristische Klärung beim Bundesverwaltungsgericht oder Bundesgerichtshof herbeiführen. Sich nicht von Bedenken leiten lassen, sondern offensiv handeln ist angebracht. So würde auch die zuständige Bundespolitik zum Handeln ermuntert.
Autor:Günter Moses aus Haßloch |
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