Gut informiert Wahrheiten zu Neurehbach
Versicherungswelle rollt auf Haßloch
Gesetzliche Pflicht
Klimafolgen können auch Haßloch erreichen. Seit 5 Jahren sind HW-Gefahrenkarten aufgelegt. Seit März 2019 gibt es für Haßloch eine solche im Rat vorgestellte Übersicht. Diese sind auch der Hausratversicherungswirtschaft bekannt. Betroffenen Grundstücken sei daher eine Elementarschadensversicherung wärmstens zu empfehlen. Die Gemeindeverwaltung nahm trotz Mahnungen aus der Ortspolitik das Thema bisher nicht ernst und lässt die Haus- und Grundbesitzer uninformiert. Alle Gemeinde eigenen Gebäude sind ohne diesen Versicherungsschutz. Ab Herbst wird es gesetzliche Pflicht. Auf den örtlichen Haushalt kommen daher hohe Versicherungskosten zu. Vor 4 Jahren wäre es günstiger gewesen. Laut neuesten Gefahrenkarten sich auch Bereiche nördlich der Langgasse (Moltke-, Friedhof-, Wilhelm-, Bismarckstraße u.v.a.) betroffen.
Haben sich Haßlocher mit Sandsäcken versorgt, Kellerfenster gegen HW vorsorglich präpariert, oder sich eine Elementarschadensversicherung zugelegt?
HW-Gefahr kann auf zwei Arten eintreten: Ausgehend von Fließgewässern oder durch örtlichen Starkregen (Wolkenbruch) als Flächenausdehnung. Sehr große Regenmengen fallen in kurzer Zeit auf begrenzte örtliche Ausdehnung.
Infolge des Klimawandel nehmen auch bei uns Tropennächte und Unwetter zu. Im Sommer treten örtliche Unwetter öfters und heftiger auf. Siehe Raum Finkenbach 2014, Donnersbergkreis, und Ahrtal, 2021.
Das ist zu tun?
Seit 2013 gibt es in RLP ein Eckpunktepapier für: Örtliche Gefahren-Analyse, Bewertung des Gemeindegebietes, Notfallkonzepte erstellen, ständige Kommunikation mit den Bürgern - Dialog, Ministerium bietet Hilfen an. Im August 2018 warb die Umweltministerin vor Vertretern von Städten und Gemeinden mehr für HW-Vorsorge zu tun.
Zur Starkregenvorsorge sei auch Eigenvorsorge gefragt: Gebäuden vor eindringendem Wasser schützen, Keine Versiegelung von Vorgarten und offenen Flächen, wie das Dach so auch den Keller abdichten, gegen rückstauendes Wasser aus dem Kanalnetz absichern. „In Deutschland ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, selbst geeignete Vorsorgemaßnahmen (..) zu treffen“ (§ 5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes).
2018 in der Neujahrsansprache BM Lorch: „Gemeinsames Ziel solle sein, zu erreichen, was die im Rat vorgestellten neuen Hochwassergefahrenkarten dargestellt hätten. Ein örtliches Hochwasserschutzkonzept sei Voraussetzung dafür“. Wann erfolgt die Umsetzung?
Das öffentliche Interesse ist gegeben. Wie vollzieht sich hochwasserangepasstes Planen, Bauen in den Neubaugebieten? Wie sind die Impulse zur Erstellung des neuen Flächennutzungsplanes? Jetzt Ende der Luftblasen – Auf die Umsetzung kommt es an, endlich. Auch Gefahrenkarten bestätigen: Rehbachverlegung bringt kein HW-Schutz für den Ort und daher hohe Versicherungsprämien!
Siehe auch: https://www.wochenblatt-reporter.de/hassloch/c-lokales/neueste-waldrodung-auf-12-ha_a269511
https://www.wochenblatt-reporter.de/hassloch/c-lokales/rehbach-wahrheiten-klimaschutz_a339767
Autor:Günter Moses aus Haßloch |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.