Corona-Pandemie Südwestpfalz
Pirmasens erlässt Ausgangsperre
Pirmasens (Südwestpfalz). Vor dem Hintergrund weiter steigender Infektionszahlen sieht sich die Verwaltungsführung der Stadt Pirmasens verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu ergreifen. Das sehe die zwischen Bund und Ländern beschlossene Strategie vor. Konkreter Anlass sei, dass nach aktuellen Berechnungen des Landesuntersuchungsamtes (LUA) der Sieben-Tage-Inzidenzwert auf 208 gestiegen ist.
„Um die Zahl der Neuinfektionen zurückzudrängen, mögliche Gefahrenquellen für Infektionen weiter zu reduzieren und die Gesundheitsversorgung sicherzustellen, erlässt die Stadtverwaltung Pirmasens eine Allgemeinverfügung. Sie tritt am Heiligen Abend, 24. Dezember 2020, Mitternacht, in Kraft und ist zunächst bis 10. Januar 2021 gültig. Die lokalen Maßnahmen ergänzen damit die allgemeinen Regelungen der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz“, heißt es in der Mitteilung der Stadtverwaltung von heute nachmittag.
„Wir setzen nach der Analyse der vorherrschenden Situation Verschärfungen gezielt dort an, wo es uns als zwingend sinnvoll erscheint, wohl wissend, dass die Maßnahmen von uns allen erneut schmerzliche Zugeständnisse fordern. Allerdings dürfen wir diese Entwicklung nicht auf die leichte Schultern nehmen“, erklärt Oberbürgermeister Markus Zwick.
„Nach Einschätzungen des zuständigen Gesundheitsamtes lässt sich ein Großteil der aktuellen Neuinfektionen auf Begegnungen im privaten Bereich zurückführen“, heißt es in der Erklärung weiter. Durch die nächtlichen Ausgangssperren werde die Mobilität beschränkt und zugleich nicht essentiell notwendige Kontakte der Pirmasenser Bevölkerung am späten Abend und in der Nacht. Die Regelung gelte auch für Personen, die von außerhalb ins Stadtgebiet kommen. Durch die Anordnung würden private Treffen und Feiern im Familien- und Freundeskreis streng limitiert.
Angeordnete Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen des Betreuten Wohnens dienten dem Schutz besonders vulnerabler (hier: gefährdet) Gruppen. Beim derzeitigen Infektionsgeschehen könne nicht ausgeschlossen werden, dass die steigenden Fallzahlen in den Einrichtungen auch durch externe Besucher verursacht wurden. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass vermehrt ältere, vorerkrankte Personen einer intensivmedizinischen Behandlung bedürfen. „Durch die Beschränkungen soll es gelingen, das Risiko einer Ansteckung von Bewohnern und Personal zu reduzieren und gleichzeitig Krankenhäuser und Kliniken nicht noch weiter zu überlasten.“
„Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und in Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt sowie dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium erlässt die Stadtverwaltung Pirmasens die entsprechende Allgemeinverfügung, die für das Gebiet der Stadt Pirmasens gilt. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder. Kommunaler Vollzugsdienst und Polizei kontrollieren die Einhaltung der Allgemeinverfügung und haben Kontrollen – auch an den Feiertagen – angekündigt.“, wird von der Stadtverwaltung bekannt gegeben.
Der Verwaltungsstab der Stadt Pirmasens werde die Entwicklung der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen weiterhin kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Maßnahmen entsprechend anpassen.
Die heute erlassene Allgemeinverfügung der Stadt Pirmasens enthält folgende Kernpunkte
Ø Eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 21 bis 5 Uhr, die Ausnahmen nur bei triftigen Gründen erlaubt. Für den ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag sowie an Silvester und Neujahr gilt eine Sonderregelung. Sie sieht Ausnahmen von der Ausgangssperre am 25., 26. und 31. Dezember in der Zeit von 21 bis 24 Uhr sowie am 1. Januar von 0 bis 1 Uhr vor.
Ø Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist in der Zeit zwischen 21 und 5 Uhr untersagt.
Ø Der Besuch von Bewohnern, die in Alten- und Pflegeheimen bzw. Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, wird beschränkt. Demnach kann jeder Bewohner täglich einen Besucher für die Dauer von höchstens einer Stunde empfangen; zwingende Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines negativen Schnelltests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Härte- und Sterbefälle sind hiervon ausgenommen.
Weitere Informationen der Stadtverwaltung Pirmasens zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sowie die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden sich im Internet unter www.Pirmasens.de/Corona.
Autor:Werner G. Stähle aus Hauenstein |
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