Zweite Testphase: Gastronomie darf Freisitze abends länger nutzen

Ein Teil der Stadtmitte mit einer lebhaften Gastroszene | Foto: Monika Klein
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Kaiserslautern. Nachdem die letztjährige Testphase der eventuell neuen Freisitz-Regelung der Stadt Kaiserslautern noch einigen Nachbesserungsbedarf zeigte, startet am Freitag, 15. März, ein erneuter Probelauf. „Auch dieser wird wieder bis Ende Oktober gehen“, informiert Bürgermeister und Ordnungsdezernent Manfred Schulz. Hintergrund seien die teilweise unbefriedigenden Ergebnisse der Freisitz-Kontrollen im letzten Jahr, so dass sich die Stadt entschlossen hätte, die Außenbewirtung nochmals per Allgemeinverfügung zu regeln. „Einige der Gastronomiebetreiber hielten sich nicht an die vorgegebenen Zeiten. So waren beispielsweise Fenster und Türen nach 22 Uhr nicht immer geschlossen und damit der Lärmpegel reduziert.“

Eine weitere Testphase, die wieder per Allgemeinverfügung geregelt ist, ermöglicht der Stadt nun ein kurzfristiges Nachsteuern, falls sich ein Änderungsbedarf ergibt. Vor dem letztjährigen Testlauf war ursprünglich angedacht gewesen, bei einem positiven Fazit die verlängerten Freisitzzeiten gegebenenfalls per Satzung zu verankern. Hintergrund war ein Beschluss des Stadtrates vom Oktober 2022, der unter anderem dem veränderten Freizeitverhalten der Bevölkerung Rechnung tragen wollte.

Die zum 15. März in Kraft tretende Allgemeinverfügung erlaubt es den Gaststätten mit genehmigten Freisitzen nochmals offiziell, diese in der Nacht zu einem Samstag, zu einem Sonntag und an Tagen vor einem gesetzlichen Feiertag jeweils zwei Stunden länger bis 24 Uhr zu nutzen. An allen anderen Tagen ist der Beginn der Nachtruhe um eine Stunde, das heißt auf 23 Uhr, verschoben. Gleichzeitig wurde zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner festgelegt, dass Musikdarbietungen jeglicher Art, das heißt Musik- oder Fernsehübertragungen aus dem Innenraum von Gaststätten, auf den Außenbewirtungsflächen untersagt sind. Außerdem müssen die Fenster und Türen der Gaststätten ab 22 Uhr geschlossen sein.

Darüber hinaus sind die Gaststättenbetreibenden angehalten, die Abgabe von Speisen und Getränken im Bereich der Freisitze rechtzeitig einzustellen. So soll gewährleistet sein, dass die Außenbewirtung einschließlich des Zusammenstellens der Tische, Bänke und Stühle um 23 beziehungsweise 24 Uhr beendet und der Freisitz damit geräumt ist. Dabei soll jeder mögliche Lärm vermieden werden. Dies betrifft auch die Sicherung des Mobiliars, bei der Metallketten ohne Ummantelung nicht verwendet werden dürfen.

Wie das für die Einhaltung der Auflagen zuständige Ordnungsamt mitteilt, sei die Allgemeinverfügung nicht bei Volksfesten wie dem Altstadtfest oder ähnliche Veranstaltungen gültig, da hierfür gesonderte Auflagen erteilt werden. Sollte es durch die geänderten Freisitzzeiten zu Problemen oder Störungen der Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner kommen, können sich die Betroffenen gerne an das Ordnungsamt unter der Telefonnummer 0631 3652717 oder per E-Mail an vollzugsdienst@kaiserslautern.de wenden.

Für den Fall von Lärmbeschwerden oder Verstößen gegen die Auflagen behält sich das Ordnungsamt den Widerruf der Allgemeinverfügung vor. Unabhängig davon kann die Behörde im Einzelfall gezielte Anordnungen treffen sowie gegen Personen, die die Anordnungen nicht befolgen und damit die Nachtruhe stören, Bußgelder von bis zu 5000 Euro verhängen.

Genauere Informationen sind der Allgemeinverfügung im Bekanntmachungsteil des Amtsblattes in der Ausgabe vom 8. März 2024 zu entnehmen. Sie können auch auf der Homepage der Stadt unter der Rubrik „Bürger – Rathaus – Politik“, Stichwort „Stadtverwaltung, Bekanntmachungen“, nachgelesen werden. red

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Autor:

Monika Klein aus Kaiserslautern

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