BAB 6: Kleintransporter mit ungekühlter Tiefkühlware im Laderaum
Kaiserslautern. Am Montagmorgen, 29. Juli 2024, kontrollierten die Spezialisten der Schwerverkehrsüberwachung auf der BAB 6 einen augenscheinlich überladenen Kleintransporter. Das Augenmaß der Kollegen wurde bestätigt. Die Wiegung ergab eine Überladung von 12 Prozent beziehungsweise 440 Kilogramm.
Bei der genaueren Begutachtung der Ladung trat dann allerdings weit Schlimmeres zu Tage. Neben Obst und Gemüse wurden ebenso Frischware unter anderem tiefgekühltes Geflügelfleisch sowie Meeresfrüchte – ohne Kühlung – transportiert. Die vorgeschriebene Lager-/Transporttemperatur lag bei minus 18 Grad. Diese dürfte bei den sommerlichen Temperaturen deutlich überschritten gewesen sein.
Die Weiterfahrt wurde deshalb an Ort und Stelle untersagt. Nach Rücksprache mit der zuständigen Überwachungsbehörde, der Lebensmittelkontrolle der Stadtverwaltung Kaiserslautern, erschienen zwei Behördenvertreter vor Ort. Nach Begutachtung der mitgeführten Fracht wurde die komplette Ladung des diesbezüglich bereits in Erscheinung getretenen Unternehmens sichergestellt und auf städtisches Gelände verbracht. Weitere Maßnahmen erfolgen durch die zuständige Behörde. Somit erwarten nun Fahrer und Halter des Kleintransportes als auch den Firmeninhaber entsprechende Bußgeldverfahren. pdkl
Autor:Monika Klein aus Kaiserslautern |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.