Weder Säugling, noch Kind im Auto angeschnallt
Bei Fahrzeugkontrolle aus dem Verkehr gezogen
Kaiserslautern. Ein 33-jähriger Mann war am Donnerstagabend mit seinem drei Monate alten Säugling und seinem 9-jährigen Sohn in seinem Auto unterwegs. Die Polizei führte in der Barbarossastraße eine Fahrzeugkontrolle durch. Hierbei stellten die Beamten fest, dass weder der 9-jährige Sohn, welcher auf der Rückbank saß, noch der Säugling, welcher sich auf dem Beifahrersitz in einer Babyschale befand, angeschnallt waren.
Der Fahrer gab an, dass sich sein Sohn aus Furcht vor der Polizei erst unmittelbar vor der Kontrolle abgeschnallt habe. Der Säugling wehre sich immer gegen das Anschnallen. Auch weine er, wenn er angeschnallt befördert werde. Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ihn erwartet nun eine empfindliche Geldstrafe.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die Anschnallpflicht und die sichere Mitfahrt von Kindern im Auto hin. Schnallen Sie sich immer an, auch bei kurzen Strecken. Sichern Sie Kinder altersgerecht. Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 150 cm brauchen einen Kindersitz. Kindersitze müssen geprüft sein und korrekt gesichert werden. (Polizeipräsidium Westpfalz)
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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