Beste Aufklärungsquote seit 1993
Polizeipräsidium Westpfalz stellt Kriminalitätsstatistik für 2021 vor
Kaiserslautern/Westpfalz. Auch im Jahr 2021 hat das Polizeipräsidium Westpfalz die Aufklärungsquote erneut gesteigert. Im vergangenen Jahr gelang es, 71,7 Prozent aller Straftaten aufzuklären. So viele wie seit der Organisationsreform der Polizei im Jahre 1993 nicht. Zugleich ist die Zahl der registrierten Straftaten gesunken. Im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Westpfalz hat die Polizei im vergangenen Jahr 28.257 Straftaten bearbeitet. Diese verteilen sich über die unterschiedlichen Deliktsgruppen, die das Strafgesetzbuch und die strafrechtlichen Nebengesetze vorsehen.
Insgesamt 22 Straftaten gegen das Leben - das sind beispielsweise Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung - bearbeitete die Polizei. Das sind doppelt so viele wie im Vorjahr. In zwölf Fällen blieb es beim Versuch. Vier Mordfälle, fünf Fälle der Fahrlässigen Tötung und ein Fall der Tötung auf Verlangen wurden aufgeklärt. In zwei der 13 Fälle des Totschlags, darunter der Fall der getöteten Frau Bodi sowie ein Fall in einer Diskothek, wird noch ermittelt. Die Aufklärungsquote beträgt rund 91 Prozent.
Die Polizei hat in 2021 insgesamt 615 Sexualdelikte und damit 72 mehr als im Vorjahr bearbeitet. Vor allem im Deliktsbereich des so genannten Ausnutzens sexueller Neigungen sind Steigerungsraten zu verzeichnen. Sie haben einen Anteil von rund 54 Prozent an den Sexualdelikten insgesamt. Es sind 332 Fälle im Jahr 2021 bearbeitet worden. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Fälle (271) von Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Schriften gemäß Paragraph 184 b Strafgesetzbuch (StGB). Die Fallzahlen im Bereich von Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexuellen Übergriffs sowie des sexuellen Missbrauchs sind erfreulicherweise zurückgegangen. Die Aufklärungsquote der Sexualdelikte ist mit 94 Prozent auf einem Höchststand.
Positiv ist die Entwicklung bei den Rohheitsdelikten, wie Raub und Körperverletzungen sowie Straftaten gegen die persönliche Freiheit, wie zum Beispiel Nötigung, Bedrohung, Nachstellung, Erpressung und Geiselnahme. So sind die Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr um 404 auf 5.036 Fälle zurückgegangen. Den Großteil davon, rund 64 Prozent, machen die Körperverletzungsdelikte aus. Die Aufklärungsquote beträgt 92,2 Prozent. Von den 109 Raubdelikten sind rund 66 Prozent aufgeklärt worden.
Die Fallzahlen der Straftaten gegen die persönliche Freiheit sind auf den höchsten Wert in der Fünfjahresbetrachtung gestiegen. Ursächlich dafür ist der Anstieg der Fälle von Bedrohungen um 209 auf 1.085 Fälle (+ 23,9 Prozent). Dies hat seine Ursache in der zum 3. April 2021 erfolgten Änderung von Paragraph 241 StGB. Bislang war nur die Bedrohung mit einem Verbrechen - wie beispielsweise die Morddrohung - strafbar. Nunmehr kann auch derjenige wegen Bedrohung belangt werden, der einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht. Die Gesetzesänderung erfolgte in erster Linie, um menschenverachtende Hetze im Netz besser bekämpfen zu können.
Erfreulich hingegen ist die Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der Eigentumsdelikte: Sie hat den niedrigsten Wert in der Zehnjahresbetrachtung erreicht. Sowohl im Falle des Diebstahls ohne erschwerende Umstände (- 540) als auch beim Diebstahl unter erschwerenden Umständen (- 390) sind die Fallzahlen erneut deutlich zurück gegangen. Bei den Delikten ohne erschwerende Umstände bewegt sich die Aufklärungsquote mit 44,3 Prozent im Schwankungskorridor der Fünfjahresbetrachtung. Bei den Eigentumsdelikten mit erschwerenden Umständen erreicht sie mit 24,1 Prozent den Höchstwert in der Fünfjahresbetrachtung.
Seit 2016 sind die Fallzahlen im Bereich des Wohnungseinbruchsdiebstahls rückläufig. Die Polizei hat im abgelaufenen Jahr 265 Wohnungseinbruchsdiebstähle bearbeitet. Das ist der niedrigste Wert in der Zehnjahresbetrachtung. Dabei ist es in 130 Fällen beim Versuch geblieben. Wir werten das als ein Indiz dafür, dass die intensive Sicherheits- und Beratungsarbeit der Polizei Früchte trägt. Die Aufklärungsquote beträgt 35,5 Prozent. Das ist der höchste Wert in der Zehnjahresbetrachtung. Die niedrigen Fallzahlen könnten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen. Durch eingeschränkte Freizeitaktivitäten sind viele Menschen Zuhause geblieben. Tatgelegenheiten haben sich dadurch reduziert.
Der Deliktsbereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte umfasst Betrugs- und Untreuedelikte sowie Urkundenfälschung, Insolvenzstraftaten und Bankrott. 2021 sind 80,3 Prozent der 4.660 Fälle aufgeklärt worden. Betrugstatbestände bilden mit Abstand den größten Anteil an den Vermögens- und Fälschungsdelikten. Die Polizei hat im zurückliegenden Jahr 3.577 Fälle und damit 300 mehr als im Vorjahr bearbeitet. Die Aufklärungsquote beträgt dabei 81,2 Prozent.
Bei rund einem Drittel der Vermögens- und Fälschungsdelikte spielte das Tatmittel Internet eine Rolle. Die Aufklärungsquote in diesem Bereich liegt bei 84,5 Prozent. Die scheinbare Anonymität im Internet, die Vielzahl potentieller Opfer sowie der geringe Arbeitsaufwand lässt die Hemmschwelle zur Begehung von Vermögens- und Betrugsstraftaten sinken.
Die Anzahl der durch die Polizei bearbeiteten Rauschgiftdelikte liegt mit 2.960 Fällen um 544 Fälle über dem Vorjahreswert. Die Aufklärungsquote ist leicht auf 96 Prozent gestiegen. Hier macht sich insbesondere die gezielte Kontrolltätigkeit der Polizei und die damit einhergehende Aufhellung des Dunkelfeldes bemerkbar.
Zurückgegangen sind die Fälle des Widerstandes gegen beziehungsweise des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Hier sind von der Polizei mit 1.402 Fällen 299 Fälle weniger bearbeitet worden als noch 2020.
2021 hat die Polizei 4.623 Delikte der Straßenkriminalität bearbeitet. Das sind Delikte, die ihren Ausgangspunkt auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen haben. Sicherlich auch pandemiebedingt ist dies der niedrigste Wert in der Zehnjahresbetrachtung. Die Aufklärungsquote liegt bei rund 28 Prozent.
Die Anzahl der Opferdelikte, also der Fälle, bei denen der Mensch unmittelbar betroffen ist, verzeichnet einen Rückgang um 507 auf 5.536 Fälle. Hingegen ist die Anzahl von Fällen, bei denen Gewalt in engen sozialen Beziehungen eine Rolle gespielt hat (1.076), auf dem Vorjahresniveau geblieben. In 96 Prozent der Fälle von Gewalt in engen sozialen Beziehungen handelt es sich um Rohheitsdelikte. Von 871 ermittelten Tatverdächtigen waren 648 männlichen und 223 weiblichen Geschlechts, darunter zwei nichtdeutsche Tatverdächtige.
Die Polizei im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Westpfalz hat im letzten Jahr 998 weniger Straftaten als 2020 bearbeitet. Im Bereich der Polizeidirektion Kaiserslautern waren es 661 und bei der Polizeidirektion Pirmasens 337 weniger Straftaten. Relativ gesehen ist der Fallzahlenrückgang in der kreisfreien Stadt Zweibrücken am Höchsten. Dies ist insbesondere dem Rückgang der Fallzahlen bei den Eigentumsdelikten geschuldet. 2021 sind in der Stadt Kaiserslautern 10.441 Straftaten durch die Polizei bearbeitet worden. Das sind 351 weniger Fälle als im Vorjahr. Dabei beträgt die Aufklärungsquote rund 70 Prozent. Das ist die höchste Aufklärungsquote in der Fünfjahresbetrachtung.
Die Wahrscheinlichkeit im Dienstbezirk des Polizeipräsidiums Westpfalz Opfer einer Straftat zu werden, hat sich erneut erheblich verringert. In der Kriminologie wird die sogenannte Häufigkeitsziffer als Gradmaß für die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten je 100.000 Einwohner für ein bestimmtes Jahr berechnet. Im Jahr 2021 gab es statistisch gesehen je 100.000 Einwohner 5.848 Straftaten. In der Zehnjahresbetrachtung ist das der niedrigste Wert. An die Ermittlungserfolge will das Polizeipräsidium Westpfalz im laufenden Jahr anknüpfen und regionale Kriminalitätsschwerpunkte durch gezielte Maßnahmen weiter bekämpfen. (Polizeipräsidium Westpfalz)
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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