Parkscheinautomaten werden umgestellt
Ab 1. Mai gelten neue Parkgebühren

Zum 1. Mai gelten in Kaiserslautern die vom Stadtrat beschlossenen neuen Parktarife. In diesem Zusammenhang müssen alle 480 Parkscheinautomaten umprogrammiert werden. | Foto: Ralf Vester
  • Zum 1. Mai gelten in Kaiserslautern die vom Stadtrat beschlossenen neuen Parktarife. In diesem Zusammenhang müssen alle 480 Parkscheinautomaten umprogrammiert werden.
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Kaiserslautern. Zum 1. Mai gelten in Kaiserslautern die vom Stadtrat beschlossenen neuen Parktarife. In diesem Zusammenhang müssen alle 480 Parkscheinautomaten umprogrammiert werden. Bereits in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai sind etwa ein Drittel der Automaten mittels Datenfernübertragung an die neuen Tarife angepasst. Die restlichen Automaten werden manuell umgestellt. Das erledigen sukzessive bis etwa Mitte Mai die Mitarbeiter des zuständigen Tiefbaureferats.

Bis alle Geräte auf die neuen Gebühren umgestellt sind, kann es in einigen Parkzonen temporär zu unterschiedlichen Parkgebührenanforderungen (alte und neue Tarife) kommen. Für die Nutzer des Handyparkens sind die neuen Parktarife bereits ab Sonntag, 1. Mai, wirksam. Die verschiedenen Anbieter des Handyparkens nehmen die Tarifumstellung im Auftrag der Stadtverwaltung vor.

Was ändert sich konkret?

In der Kernzone kostet das Parken für 30 Minuten 1 Euro (bislang 50 Cent je 25 Minuten). Die Höchstparkdauer beträgt drei Stunden.

In der Randzone steigt die Gebühr auf 1 Euro je Stunde (bislang 50 Cent je 50 Minuten).
Die Tagesgebühr erhöht sich von bislang 3 Euro auf 5 Euro.
Die Gebühren für den Messeplatz (50 Cent für drei Stunden, Tagesgebühr 1 Euro, Wochentarif 4 Euro) werden nicht erhöht. Damit steht auch weiterhin am Rande der Kernstadt ein kostengünstiger Parkplatz zur Verfügung.
Die Gebühren an den wenigen Parkplätzen mit Parkuhren (Bahnhofstraße, Stiftsplatz, Donnerstagsmarkt) in Höhe von 50 Cent für 15 Minuten, bei einer Höchstparkdauer von 15 Minuten, werden beibehalten.
Elektrofahrzeuge mit einem E-Kennzeichen bleiben weiterhin von den Parkgebühren befreit. Zur Kontrolle der Einhaltung der Höchstparkdauer ist für E-Fahrzege in der Kernzone das Auslegen einer Parkscheibe erforderlich. ps

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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