11. Corona-Bekämfungsverordnung für Rheinland-Pfalz
Beherbergungsverbot und Strafen bei falschen Kontaktlisten
Rheinland-Pfalz. Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung die vierte Änderungsverordnung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz beschlossen. Diese berührt zwei Punkte: Regelungen zum Beherbergungsverbot sowie falsche Angaben auf Kontaktlisten zur Kontaktdaten-Nachverfolgung.
Die Änderungen zum Beherbergungsverbot werden am kommenden Dienstag, 13. Oktober, in Kraft treten und die bisher geltenden Quarantäneregelungen für innerdeutsche Risikogebiete ersetzen. Konkret wird in der Äderungsverordnung folgendes geregelt: Auf der Internetseite der Landesregierung (www.corona.rlp.de) werden Landkreise, Gemeinden oder abgegrenzte Gemeindeteile innerhalb Deutschlands bekannt gemacht, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. In der Folge dürfen Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes keine Personen mehr zu touristischen Zwecken aufnehmen, die aus einem Gebiet anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, für das zum Zeitpunkt der Anreise eine Bekanntmachung auf der Internetseite der Landesregierung bestand.
„Mit diesem Schritt reagieren wir auf die steigenden Infektionszahlen bundesweit und vereinheitlichen das Regelwerk für Reisende im gesamten Bundesgebiet“, teilten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, der stellvertretende Ministerpräsident Dr. Volker Wissing und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichenthäler im Anschluss an die Sitzung mit. Das sei in dieser Frage wichtig, damit die Menschen bei den Corona-Maßnahmen noch den Überblick behalten könnten.
„Wir haben die herzliche Bitte: Verzichten Sie auf Urlaubsreisen, wenn Sie in einem Risikogebiet leben! Wir erleben, dass die Corona Infektionen wieder stark ansteigen und dass sie immer weniger lokal eingegrenzt sind. Wir brauchen Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis, wenn wir verhindern wollen, dass aus einzelnen Corona-Hotspots ein landesweiter Hot-Spot wird. Wir müssen gemeinsam alles dafür tun, dass es zu keinem zweiten Lockdown kommt und wir nicht wieder in ganz Deutschland Schulen und Kindergärten schließen müssen. Ich weiß, dass Corona uns alle mürbe macht; aber noch haben wir die Chance, das nicht zu verspielen wofür wir monatelang hart und auch mit Entbehrungen gekämpft haben“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Beim geplanten Beherbergungsverbot gelten einige Ausnahmen. Analog zu den bisherigen innerdeutschen Quarantäneregeln sind Bürgerinnen und Bürger aus Rheinland-Pfalz davon ausgenommen. Urlauber aus innerdeutschen Risikogebieten, die über einen Corona-Negativ-Test verfügen, der nicht älter als 48 Stunden ist, sind ebenfalls ausgenommen. Die zuständigen Behörden können außerdem in begründeten Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen zulassen, soweit dies aus epidemiologischer Sicht, insbesondere unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Infektionsgeschehens, vertretbar ist und der Zweck der Verordnung nicht beeinträchtigt wird.
Grundlage für die Neuregelung ist die Einigung eines Großteils der Bundesländer mit dem Bund auf eine einheitliche innerdeutsche Beherbergungsregelung. Grundsätzlich gilt die neue Verordnung in Rheinland-Pfalz ausnahmslos für touristische Beherbergungen. Private Besuche sowie Reisen aus beruflichen Gründen sind davon ausgenommen. Des Weiteren bleiben auch die bestehenden Regelungen für das Ausland von der Änderungsverordnung unberührt. Es gelten somit auch die existierenden Ausnahmeregelungen für Luxemburg weiter.
„Unsere Gäste in Rheinland-Pfalz sollen sich sicher fühlen und wir versuchen, ihnen die größtmögliche Sicherheit zu bieten. Wir wollen das Ansteckungsrisiko so niedrig wie nur möglich halten, auch für die Angestellten in den Betrieben und unsere Bürgerinnen und Bürger. Der Landesregierung ist bewusst, dass dies eine gewisse Einschränkung für die Beherbergungsbetriebe mit sich bringt. Doch wir alle können sehen, dass die Zahl der Infektionen bundesweit weiter ansteigt. Darauf müssen wir auch zum Wohl der gesamten Tourismusbranche im Land reagieren. Es geht um den größtmöglichen Schutz der Bevölkerung bei Wahrung der größtmöglichen Freiheitsrechte. Ich möchte, dass unsere Beherbergungsbetriebe weiterhin geöffnet bleiben und Gäste empfangen können“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.
„Uns ist es wichtig, dass für die Menschen in Rheinland-Pfalz und unsere Gäste von außerhalb einfache, klare und gut nachvollziehbare Regeln gelten. Deswegen haben wir uns für eine bundesweit einheitliche Regelung stark gemacht, die wir im Einvernehmen mit dem Bund und einem Großteil der Länder treffen konnten. Dem trägt unsere neue Änderungsverordnung zum Beherbergungsverbot nun Rechnung. Ein besonderes Augenmerk haben wir dabei daraufgelegt, die Menschen nicht mit starren und nicht passgenauen Vorgaben zu belegen, sondern exakt und zielgerichtet auf das Geschehen in den Kommunen reagieren zu können. Deshalb gilt das Beherbergungsverbot zunächst auch nicht für die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer. Für die Reisen im Inneren unseres Bundeslandes vertrauen wir stattdessen auf unseren Corona-Warn- und -Aktionsplan, der sich in den vergangenen Tagen bereits als effektiv und hochpraktikabel erwiesen hat“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Darüber hinaus beinhaltet die vierte Änderungsverordnung auch Neuregelungen im Bereich der Kontaktlisten: Von Samstag, 10. Oktober, an gilt, dass falsche Angaben in Kontaktlisten zur Nachverfolgung von Corona-Infektionen mit einem Bußgeld von 150 Euro bewährt sind. Das Bußgeld hat derjenige zu entrichten, der die falschen Angaben gemacht hat. Die Höhe des Regelbußgeldes solle deutlich machen, dass ein Verstoß gegen die Maskenpflicht auch fahrlässig sein könne, Falschangaben aber vorsätzlich gemacht werden und daher einen größeren Unrechtsgehalt aufweisen.
Haben Sie Fragen zu der neuen Änderungsverordnung? Unter der Telefonnummer 06131-164737 erhalten Sie auch an diesem Wochenende Auskunft, Samstag und Sonntag von 9 bis 16 Uhr.
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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