Bezirkstagswahl: Aufforderung zur Abgabe von Wahlvorschlägen

Einwerfen des Stimmzettels in eine Wahlurne | Foto: BV Pfalz
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Pfalz. Parteien und Wählergruppen können bis zum Montag, 22. April 2024, um 18 Uhr ihre Wahlvorschläge beim Bezirksverband Pfalz einreichen, wenn sie an der Bezirkstagswahl am 9. Juni teilnehmen wollen. Jene, die nicht im rheinland-pfälzischen Landtag oder durchgängig in der aktuellen Wahlperiode im Bezirkstag Pfalz vertreten sind, müssen für eine Zulassung zur Wahl mindestens 800 Unterstützungsunterschriften von zur Bezirkstagswahl berechtigten Personen einreichen.

Insgesamt wählt die pfälzische Bevölkerung 29 Mitglieder in den Bezirkstag Pfalz. Die Listenwahl auf gelbem Wahlzettel findet im Rahmen der Kommunal- sowie Europawahl alle fünf Jahre statt. In einem Wahlvorschlag dürfen höchstens 58 Bewerberinnen und Bewerber benannt werden, für die auch noch Nachfolgerinnen oder Nachfolger aufgestellt werden können, für den Fall, dass ein gewähltes Mitglied während der Wahlperiode ausscheidet.

Die benannten Personen dürfen jeweils nur in einem Wahlvorschlag für die Bezirkstagswahl aufgeführt werden. Alle erforderlichen Unterlagen nimmt für den Bezirkswahlleiter, den Bezirkstagsvorsitzenden Theo Wieder, die Verwaltung des Bezirksverbands Pfalz in Kaiserslautern, Bismarckstraße 17, entgegen. Bekanntmachungen und Unterlagen zur Bezirkstagswahl stehen unter https://www.bv-pfalz.de/politik-verwaltung/bezirkstag-pfalz/bezirkstagswahlen-2024/ als Download zur Verfügung. Für Fragen ist die Verwaltung unter der Telefonnummer 0631 3647-167 oder per Mail an mailto:wahlen@bv-pfalz.de erreichbar. Informationen über den Bezirksverband Pfalz gibt es unter www.bv-pfalz.de. red

Autor:

Monika Klein aus Kaiserslautern

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