Durchbruch bei Regelung der Altschulden: Kabinett beschließt Entlastung der rheinland-pfälzischen Kommunen

Das rheinland-pfälzische Kabinett hat das „Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ beschlossen | Foto: mnimage/stock.adobe.com
  • Das rheinland-pfälzische Kabinett hat das „Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ beschlossen
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Rheinland-Pfalz. Das rheinland-pfälzische Kabinett hat das „Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ beschlossen. Damit werden die von einer hohen Liquiditätsverschuldung besonders betroffenen Kommunen in Rheinland-Pfalz unmittelbar und effektiv vom größten Teil ihrer Schuldenlast befreit.

Hintergrund ist die Absicht des Landes Rheinland-Pfalz, den Kommunen dabei zu helfen, ihre mitunter immens hohen Schuldenberge abzutragen. Das hatte die regierende Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen sowie die CDU und die Freien Wähler zu Jahresbeginn beschlossen. Für die Umsetzung dieses Vorhabens war eine im April 2022 erfolgte Änderung der Landesverfassung notwendig.

„Historischer Schuldenschnitt“

"Das Land wird wie angekündigt drei Milliarden Euro der Liquiditätskredite der Kommunen übernehmen. Mit diesem historischen Schuldenschnitt ermöglicht das Land den betroffenen Kommunen einen echten finanziellen Neustart“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Finanzministerin Doris Ahnen, Innenminister Roger Lewentz, Familienministerin Katharina Binz und Justizminister Herbert Mertin auf einer Pressekonferenz am Mittwoch in Mainz.

Etwa 600 Kommunen haben die Möglichkeit, an dem Programm zur Entschuldung teilzunehmen. Die Teilnahme daran ist freiwillig. „Ab einem Sockelbetrag von 500 Euro je Einwohnerin und Einwohner bei den kreisfreien Städten entschuldet das Land die Hälfte des Liquiditätskreditvolumens, das über den Sockelbetrag hinausgeht. Ab einem Spitzenbetrag übernimmt das Land jeden zusätzlichen Euro an Liquiditätskrediten. Im Landkreisbereich werden Sockel- und Spitzenbetrag gedrittelt. So können die besonders betroffenen Kommunen auch am stärksten entlastet werden“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen.

„Insbesondere im Bereich der Ortsgemeinden wird die Teilentschuldung durch das Land eine große Wirkung entfalten. Nach einer Modellrechnung profitieren 552 Ortsgemeinden von dem Programm, zudem acht kreisfreie Städte, elf Landkreise, fünf verbandsfreie Gemeinden und 20 Verbandsgemeinden. Das wird für viele Kommunen ein echter Befreiungsschlag werden“, präzisierte Innenminister Roger Lewentz.

Übernommene Liquiditätskredite in den kommenden 30 Jahren tilgen

„Das Land wird die übernommenen Liquiditätskredite in den kommenden 30 Jahren tilgen. In den Haushaltsjahren 2023 und 2024 stehen – vorbehaltlich der Entscheidungen des Parlaments zum Landeshaushalt – jeweils Mittel in Höhe von 250 Millionen Euro für Tilgungen zur Verfügung. In den nachfolgenden Jahren wird eine Belastung von rund 100 Millionen Euro jährlich angenommen“, fügte Finanzministerin Doris Ahnen hinzu.

Der Gesetzentwurf wird jetzt in der formellen Beteiligung insbesondere mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und im Dezember dann in den Landtag eingebracht. Die Kommunen haben innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes Zeit, einen Antrag zu stellen. Danach schließen Kommune und Land einen Vertrag zur Teilnahme am Programm PEK-RP. Das Verwaltungsverfahren wird durch einen Bewilligungsbescheid des Landes abgeschlossen. Spätestens ab dem Jahr 2024 können dann die Schuldübernahmen erfolgen. Bei der Umsetzung soll die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) mitwirken.

Kommunalverschuldung bereits in letzter Legislaturperiode durch BVDA thematisiert

Schon vor über zwei Jahren hatten die Anzeigenblätter des BVDA, darunter auch die pfälzischen Wochenblätter der SÜWE, die Altschulden in der Rubrik "Die Millionenfrage" zum Thema gemacht und den damaligen Innenminister Horst Seehofer dazu befragt. "Millionenfrage" deshalb, weil diese Rubrik bundesweit in hoher Millionenauflage verlagsübergreifend abgedruckt wurde. Lokal wurden außerdem damals die pfälzischen Landräte und Oberbürgermeister dazu befragt. 

Auch jetzt hat das Wochenblatt Landräte und Oberbürgermeister in der Pfalz befragt und deren Statements zur Altschuldenregelung enthalten sehr viele Kritikpunkte. rav / jv

"Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, ausgeglichene Haushalte zu erwirtschaften"
Landkreis Südliche Weinstraße: Landrat Dietmar Seefeldt zur Altschulden-Regelung
Neustadt an der Weinstraße: Oberbürgermeister Marc Weigel zur Altschulden-Regelung
Speyers Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zur Altschulden-Regelung
"Kein Geschenk des Landes"
"Begrüßenswerte Entscheidung, aber nun ist auch der Bund gefordert"
Bad Dürkheim: Bürgermeister Christoph Glogger zur Altschulden-Regelung
Landrat des Donnersbergkreises Rainer Guth zur Altschulden-Regelung
Stadtverwaltung Ludwigshafen zur beschlossenen Altschulden-Regelung
Oberbürgermeister Thomas Hirsch zur Altschulden-Regelung

Statement des Pirmasenser Oberbürgermeisters im April:

Altschulden-Tilgung in Sicht

Am Anfang stand der Kaiserslauterer Apell:

Am Anfang stand der Kaiserslauterer Appell

Schon zur alten Legislaturperiode war die Kommunalverschuldung ein Thema in unserer Region, das sagten damals Bundesinnenminister Seehofer und die hiesigen Landräte / Oberbürgermeister: 

Herr Seehofer, werden altverschuldete Kommunen beim Thema „gleiche Lebensverhältnisse in Deutschland“ alleingelassen?

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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