Fragen und Antworten
Fäll- und Pflegemaßnahme rund um Siegelbacher Teiche

Auf dem Damm zwischen vorderem und mittlerem Teich sind die Arbeiten deutlich zu sehen. Aber: Kein Baum wird ohne Grund gefällt.  | Foto:  Tim Altschuck
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Kaiserslautern-Siegelbach. Nicht nur in der Innenstadt haben diverse Baumfäll-Arbeiten die Gemüter erhitzt: Auch im Stadtteil Siegelbach fanden in den vergangenen Wochen umfassende Pflegemaßnahmen rund um die Teiche in der Ortsmitte statt. Einige Bürger fragten sich, ob die Arbeiten in diesem Ausmaß wirklich nötig waren. 45 Bäume wurden schließlich gefällt. Das Problem: Es besteht eine Verkehrssicherungspflicht, der nachgekommen werden muss. „Vor ein paar Jahren sind bei Stürmen schon dickere Äste heruntergefallen, so etwas kann auch anders ausgehen“, findet der Ortsvorsteher Gerd Hach.

Nicht nur für Siegelbacher ein beliebtes Ziel zum Spazierengehen: Der Park mit seinen drei großen Teichen liegt auf dem Weg zum Zoo Kaiserslautern. Dort sind auch die Grillhütte und der Spielplatz „Am Geiersberg“ samt Wasserspielplatz, Bolzplatz und Skaterbahn | Foto: Tim Altschuck
  • Nicht nur für Siegelbacher ein beliebtes Ziel zum Spazierengehen: Der Park mit seinen drei großen Teichen liegt auf dem Weg zum Zoo Kaiserslautern. Dort sind auch die Grillhütte und der Spielplatz „Am Geiersberg“ samt Wasserspielplatz, Bolzplatz und Skaterbahn
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Vor allem auf dem Damm zwischen dem großen und mittleren Teich erkennt man deutlich, dass einige Bäume fehlen. „Klar, nach den Arbeiten sieht es erst einmal übel aus. Wenn die Pflanzen im Frühling aber austreiben, wächst es ja auch wieder zu“, sagt Hach. Im Ortsbeirat wurde schon im Juli vergangenen Jahres der Antrag gestellt, dass solche Arbeiten zur Verkehrssicherung im Park durchgeführt werden sollen. Die stürmischen Tage der vergangenen Woche haben gezeigt, wie nötig solche Arbeiten sind. Wie genau die Stadt bei solchen Aktionen vorgeht, hat Bettina Dech-Pschorn vom Referat Umweltschutz erklärt.

Von Tim Altschuck

???: Wann werden solche Arbeiten erledigt und warum?
In Paragraf 39 Bundesnaturschutzgesetz ist festgelegt, dass zum allgemeinen Schutz der Arten das Fällen von Bäumen in der Zeit zwischen Oktober und Februar durchzuführen ist. Das gilt jedoch nicht für den Wald (gemäß Bundeswaldgesetz BWaldG). Hier kann ganzjährig nach guter fachlicher Praxis gefällt werden. Auch in Hausgärten und auf anderen gärtnerisch genutzten Flächen dürfen ganzjährig Bäume gefällt werden, jedoch unter zwingender Berücksichtigung des Artenschutzes. Beim Artenschutz ist jeder von uns in der gesetzlichen Pflicht.

Die Verkehrssicherheitspflicht für Eigentümer oder Nutzungsberechtigte einer Fläche ist die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen. Wer eine Gefahrenstelle schafft, muss dafür sorgen, dass von seinen Bäumen keine Gefahren ausgehen. Dies können hier beispielsweise herabhängende oder abgeknickte Zweige, abgestorbene oder überhängende Äste, Schrägstand, Wurzel- oder Stammfäule, absterbende oder bereits tote Bäume sein. Da die Schäden und Erkrankungen an Bäumen nicht immer offensichtlich sind, müssen Zustandskontrollen zur Verkehrssicherheit der Bäume durchgeführt werden.

???: Stichwort Verkehrssicherungspflicht: Wer haftet eigentlich bei Unfällen?
Bei Unfällen durch Bäume außerhalb des Waldes, wie zum Beispiel in der städtischen Parkanlage „Siegelbacher Teiche“, die nachweislich durch eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht des Baumeigentümers entstanden sind (BGB § 823 Abs. 1), kann der Baumeigentümer – etwa die Stadt, eine Firma oder eine Privatperson – haftbar gemacht werden. Allerdings ist nicht jeder Schaden, der durch einen Baum verursacht wird, gleichbedeutend mit einem Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht. Hier gibt es zwischenzeitlich eine Menge von Einzelurteilen.

Die Verkehrssicherheit im Wald unterscheidet typische und atypische Waldgefahren. Typische Waldgefahren sind solche, die sich aus der Natur des Waldes (Sturmschäden, Totholz in der Baumkrone oder abgebrochene Äste) oder seiner ordnungsgemäßen Bewirtschaftung (Fahrspuren in Wegen) ergeben. Auch auf Waldwegen muss der Waldbesucher mit typischen Gefahren rechnen. Risiken, die das freie Bewegen im Wald mit sich bringen, zählen grundsätzlich zum hinzunehmenden Lebensrisiko, für das jeder Mensch selbst die Verantwortung trägt. Jeder, der den Wald betritt (Paragraf 14 BWaldG_Betretungsrecht auf eigene Gefahr) muss mit waldtypischen Gefahren rechnen und sein persönliches Handeln darauf ausrichten. Der Waldbesitzer ist nicht zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit verpflichtet. Atypische Waldgefahren entstehen, wenn der Waldbesitzer oder Dritte künstliche Gefahrenquellen schaffen oder dulden. Gefahren, mit denen die Waldbesucher nicht rechnen müssen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Waldspielplätze, Abgrabungen, Treppen, Schranken, Waldparkplätze. Zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit in diesen Bereichen ist der Waldbesitzer verpflichtet.

???: Gerade bei der aktuellen Wetterlage mit extremen Windstärken wäre das Geschrei ja groß, würde etwas passieren. Ist man da zusätzlich beruhigter, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist?
Ja, hier waren Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht notwendig.

???: Nach welchen Kriterien werden Bäume angezeichnet? Muss man sich das so vorstellen, dass man jeden einzelnen Baum begutachtet?
Außerhalb des Waldes werden die in städtischem Eigentum befindlichen Bäume einzeln durch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal zuerst nach der Visual-Tree-Assessment-Methode, eine systematische Sichtkontrolle der Bäume, kontrolliert. Die Kontrollabstände der Sichtkontrollen richten sich nach Verkehrsbedeutung und Zustand der Bäume und liegen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Wenn bei der Sichtkontrolle Schäden festgestellt oder ein Verdacht auf Schaden vorliegt, wird eine weitergehende Untersuchung des Baumes veranlasst oder durchgeführt.

Dabei kann es sich um eine resistographische Untersuchung (Bohrwiderstandsmessung) oder Schallimpulstomographie handeln, die Hinweise auf den inneren Zustand des Holzes geben, wie Fäule, Hohlräume oder Risse. Daraus können Rückschlüsse auf die Standfestigkeit eines Baumes gezogen werden. Auch ergänzende Kontrollen, zum Beispiel von Zwieseln, die in größerer Höhe des Baumes entstanden sind, mit einem Hubsteiger auf Einfaulungen oder Risse, können nötig werden. Diese Sichtkontrolle wurde für jeden Baum auf dem Grundstück der Siegelbacher Teiche vorgenommen.

???: Wer übernimmt die Arbeiten im Vorfeld, bzw. wo und wie wird geplant? Liegt die Verantwortung beim Forst oder bei der Stadt?
Jeder Baumbesitzer hat die Pflicht, die Verkehrssicherheit seines Baumes zu prüfen. Landesforsten wie auch die städtische Forstabteilung kommen ihren Verkehrssicherungspflichten eigenständig nach, ebenso wie die Stadt gemeinsam mit der Stadtbildpflege für die stadteigenen Bäume. Es gibt für Bäume in städtischem Eigentum außerhalb des Waldes regelmäßige Kontrollen. Zusätzliche Sichtkontrollen sind außerdem nach Sturm, Gewitter oder starkem Schneefall erforderlich.

???: Solche Maßnahmen wurden ja auch vom Ortsbeirat angeregt?
Ja, auch der Ortsbeirat hat sich diesbezüglich an die Verwaltung gerichtet.

???: Wie verläuft die Vergabe?
Häufig werden erforderliche Maßnahmen zur Verkehrssicherung an städtischen Bäumen durch eigenes Personal der Stadtbildpflege durchgeführt. Es kommt aber auch vor, dass erforderliche Geräte oder Personalressourcen nicht zur Verfügung stehen. Dann ist von den zuständigen Fachreferaten eine eigene Ausschreibung der Leistungen erforderlich. Externe Firmen, die zum Teil beauftragt werden müssen, müssen ihre notwendige Qualifikation nachweisen.

???: Gibt es Kontrollen während der Maßnahmen, ob alles nach Plan verläuft?
Die Stadt arbeitet langfristig mit einem Pool an qualifizierten Firmen zusammen, sodass Stichproben während der Maßnahmendurchführung ausreichen. Bei neuen Firmen wird die Maßnahme stärker begleitet. Die Maßnahme an den Siegelbacher Teichen wurde von einer Fachfirma durchgeführt, deren Qualifikation bekannt ist. Nach Durchführung der Maßnahme erfolgte eine Abnahme durch das Referat Umweltschutz.

???: Was sollte man während der Maßnahme beachten?
Die Stadt selbst, ebenso die von ihr beauftragten Firmen, sind verpflichtet Absperrungen ihrer Arbeitsbereiche vorzunehmen. Jeder sollte sich dringend an diese Absperrungen halten.

???: Gibt es Möglichkeiten, wie man während der Maßnahme einigermaßen schonend vorgehen kann? Ich bin privat selbst regelmäßig bei Waldarbeiten dabei und weiß, wie schwierig das ist. Aber für Außenstehende sieht das eben immer sehr rabiat aus.
Bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit müssen zum Beispiel Nachbarbäume im Bestand, Nachbarbäume im Eigentum Anderer ebenso wie andere Schutzgüter wie Zäune, Wege etc. berücksichtigt und geschützt werden. Art und Weise der Maßnahme ist immer einzelfallabhängig zu wählen.

???: Nach der Maßnahme sieht es natürlich erst einmal schlimm aus, aber in wenigen Monaten wird es wieder zugewachsen sein. Gibt es ansonsten nachfolgende Arbeiten?
Maschinenspuren wurden nach der Maßnahme in den Siegelbacher Teichen von der beauftragten Firma entfernt. Allgemein gilt, dass das zurückbleibende Kronenmaterial dem Eintrag von Nährstoffen in die Fläche dient und oft nur anteilig entfernt wird. Bei freistehenden Einzelbäumen ist dies anders - hier werden alle anfallenden Kronen- und Stammteile entfernt.

???: Wäre es eine Option, künftig eine Informationsveranstaltung zu machen, in der die Maßnahmen genau erläutert werden?
Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit ist für uns sehr wichtig. Daher haben wir auch im Vorfeld mit dem Ortsvorsteher Kontakt aufgenommen und eine Pressemitteilung erstellt. Grundsätzlich sind im Einzelfall sicher auch weitergehende Informationen, zum Beispiel über eine Erläuterung geplanter Maßnahmen vor Ort möglich.

???: Wissen Sie, wann die letzte Maßnahme hier in Siegelbach durchgeführt wurde?
Kontrollen des Baumbestandes erfolgen seit Jahren regelmäßig. Beinahe jährlich sind Baumpflegemaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit der Bäume direkt an den Wegen erforderlich gewesen. Totholzentfernung, Kronenrückschnitte oder die Entfernung überhängender Äste wurden immer wieder durchgeführt. Bei der Bestandspflege, zu der auch Baumfällungen aufgrund eines ungünstigen HD-Verhältnisses oder eines zu dichten Baumbestandes gehören, ist die Stadt in den letzten Jahren zurückhaltend vorgegangen, solange die Verkehrssicherheit im Bestand gesichert war. Im Jahr 2014 mussten 14 Bäume gefällt werden. In diesem Jahr dagegen mussten deutlich mehr Bäume auch in den Gehölzflächen gefällt werden, aufgrund der Notwendigkeit zur Bestandspflege und der Verkehrssicherheit.

???: Wie viele Bäume wurden insgesamt gefällt?
Bei der diesjährigen Fäll- und Pflegemaßnahme wurden 45 Bäume gefällt.

???: Kommen wir abschließend zum Thema Umweltschutz. Dass dieser im Moment nötiger ist als je zuvor, ist unbestritten. Wie sind solche Maßnahmen einzuordnen?
Grünbestände sind sehr wichtig für die Lebensqualität unserer Bevölkerung, das Stadtklima, den Klimaschutz und die Klimaanpassung. Aber auch die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine wichtige Pflicht, der entsprochen werden muss. Daher ist immer im Einzelfall abzuwägen, wo und welche verkehrssichernden Maßnahmen notwendig sind. Im Bereich von Naherholungsgebieten, wie hier der Bereich der Siegelbacher Teiche, ist der Anspruch auf die Verkehrssicherheit um vieles größer als in der freien Landschaft oder im Wald.

Auf dem Damm zwischen vorderem und mittlerem Teich sind die Arbeiten deutlich zu sehen. Aber: Kein Baum wird ohne Grund gefällt.  | Foto:  Tim Altschuck
Nicht nur für Siegelbacher ein beliebtes Ziel zum Spazierengehen: Der Park mit seinen drei großen Teichen liegt auf dem Weg zum Zoo Kaiserslautern. Dort sind auch die Grillhütte und der Spielplatz „Am Geiersberg“ samt Wasserspielplatz, Bolzplatz und Skaterbahn | Foto: Tim Altschuck
Autor:

Tim Altschuck aus Kaiserslautern

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