IHK Pfalz informiert
Freiwillige Corona-Tests in Unternehmen
IHK Pfalz. Eine Vielzahl von Betrieben leistet bereits mit einem regelmäßigen Angebot von PoC-Antigentests (Schnelltests oder Selbsttests) in ihren Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können bei Bedarf ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach Durchführung eines Schnelltests oder Selbsttests eine Bescheinigung nach Anlage 1 der 18. CoBeLVO ausstellen.
Dabei ist zu beachten, dass ein Selbsttest, der nicht durch medizinisches oder geschultes Personal vorgenommen wird, im Beisein einer von dem Unternehmer beauftragten Person vorgenommen werden muss. Das dann festgestellte negative Testergebnis ist für die Dauer von höchstens 24 Stunden beispielsweise als Vorlage geeignet, die Außengastronomie zu besuchen oder körpernahe Dienstleistungen wahrzunehmen ohne vor Ort oder im Testzentrum erneut einen Test durchzuführen. Zur Beschaffung von Tests unterstützten die IHKs mit dem bundesweiten IHK-ecoFinder. ps
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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