10 Euro Strafe ohne Maske in Bus und Geschäften
Für Mitarbeiter in Geschäften deutlich teurer
Rheinland-Pfalz. Ab Montag gilt im Kampf gegen das Coronavirus in Rheinland-Pfalz eine Maskenpflicht. Wer dagegen verstößt, kommt zunächst mit einer Ermahnung davon. Danach muss gezahlt werden.Wer in einem öffentlichen Verkehrsmittel oder in einem Geschäft keine Maske an hat, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.
Höhere Bußgelder für Verkäufer ohne Schutz
Deutlich teurer wird es, wenn Mitarbeiter von geöffneten Geschäfte keinen Mund-Nasen-Schutz tragen und kein anderer Schutz wie Trennwände vorhanden ist. Dann wird ein Bußgeld von 250 Euro fällig, allerdings muss dies nach Angaben des Innenministeriums der Betreiber des Geschäfts zahlen.
Eine Woche Schonfrist
Bevor die Verwarn- und Bußgelder tatsächlich verhängt werden, soll es noch eine Schonfrist von einer Woche geben. Sie sollen erst ab dem 4. Mai erhoben werden.Für die Kontrolle der kontaktreduzierenden Maßnahmen und die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV und in Geschäften sind die kommunalen Vollzugsdienste zuständig. Die Polizei leistet wenn nötig Amtshilfe oder wird im Rahmen der Eilzuständigkeit tätig.
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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