Gebührenbefreiung für E-Fahrzeuge beim Parken entfällt
Kaiserslautern. Zum Ende dieses Jahres entfällt die Gebührenbefreiung für E-Fahrzeuge beim Parken. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge mit E-Kennzeichen ab dem 2. Januar 2023 allen anderen Kfz gleichgestellt sind und für das Parken die ganz normalen Gebühren innerhalb der Parkraumbewirtschaftung entrichten müssen. Dies gilt auch während des Ladevorgangs an E-Ladesäulen.
Die Parkgebühr beträgt in der Kernzone 1 Euro für 30 Minuten, bei einer Höchstparkdauer von 3 Stunden und in der Randzone 1 Euro für 60 Minuten. Ein Tagesticket kostet in der Randzone 5 Euro. Die Gebührenpflicht besteht montags bis samstags in der Zeit von 8 Uhr bis 19 Uhr, mit Ausnahme an Feiertagen.
Eine Übersicht über die Abgrenzung der Zonen ist auf der städtischen Homepage unter folgendem Link abrufbar:
https://www.kaiserslautern.de/sozial_leben_wohnen/verkehr_parken/autos_und_co/parken/zonen/index.html.de. ps
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.