Ab heute kann Briefwahl beantragt werden
Insgesamt sieben Kandidaten für das Oberbürgermeisteramt
Kaiserslautern. Am Sonntag, 12. Februar, finden in Kaiserslautern Oberbürgermeisterwahlen statt. Dazu werden in den kommenden Tagen die Wahlbenachrichtigungen versendet. Zur Wahl stehen insgesamt sieben Kandidatinnen und Kandidaten, die fristgerecht bis 26. Dezember die notwendigen Unterlagen eingereicht hatten und in der Sitzung des Wahlausschusses vom 2. Januar zugelassen wurden.
Zur Wahl stehen (in alphabetischer Reihenfolge):
Karanikas, Evangelos (unabhängig)
Kimmel, Beate (SPD)
Kürwitz, Thomas (unabhängig)
Pfeiffer, Anja (CDU)
Rocholl, Rainer (Die Basis)
Welsh-Schied, Katharina (unabhängig)
Wiesemann, Tobias (Grüne)
Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, hat verschiedene Möglichkeiten, dies zu beantragen: Ab 16. Januar ist ein Onlineportal freigeschaltet, das unter https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=210 oder über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code erreichbar ist. Dort können die Briefwahlunterlagen elektronisch beantragt werden. Wahlweise können die Unterlagen auch per Post oder Fax angefordert werden. Dazu bitte den Briefwahlantrag nutzen, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist.
Der ausgefüllte Antrag kann per Post oder Fax an die Wahldienststelle geschickt werden. Ebenfalls möglich ist ab dem 2. Januar die Beantragung per E-Mail an wahlen@kaiserslautern.de. Dabei bitte Familienname, Vorname, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift angeben.
Ab dem 18. Januar kann an einem Wahlbüroschalter im Bürgercenter die Briefwahl auch persönlich beantragt und abgeholt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die Stimme direkt vor Ort abzugeben. Öffnungszeiten des Briefwahlbüros für den Publikumsverkehr entsprechen den Öffnungszeiten des Bürgercenters.
Alle relevanten Informationen zur Briefwahl werden in Kürze auch ausführlich auf www.kaiserslautern.dezusammengestellt.
Die Amtszeit von Oberbürgermeister Klaus Weichel endet am 31. August. Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung ist die Neuwahl frühestens neun Monate und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Der Wahltag und der Tag der Stichwahl müssen jeweils ein Sonntag sein. Termin für eine mögliche Stichwahl ist der 26. Februar. ps
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.