Ab sofort wieder zum Arzt
Krankschreibung bedarf wieder eines Arztbesuchs
Rheinland-Pfalz. Zweimal ist die Corona-Sonderregelung für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per Telefon verlängert worden – zuletzt bis zum 31. Mai. Eine erneute Verlängerung lehnt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jedoch ab. Die Patientenvertretung im G-BA hatte zwar am 28. Mai in einem Antrag eine Verlängerung der Sonderregelung bis zum 30. Juni gefordert – jedoch ohne Erfolg.
Ab sofort müssen Menschen, die eine Krankschreibung wegen einer Erkältung brauchen, dafür also wieder den Gang in die Arztpraxis antreten. Laut des Gemeinsamen Bundesausschusses sei die Ausstattung der Arztpraxen mit Masken und anderer Schutzausrüstung inzwischen überwiegend gewährleistet. Die Praxen verfügten zudem über entsprechende Hygienekonzepte, die es erlaubten, wieder eine ärztliche Versorgung in Anspruch zu nehmen könnten, ohne sich einem erhöhten Infektionsrisiko auszusetzen.
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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