Fernunterricht bleibt vorerst das Gebot der Stunde
Planungssicherheit für die kommenden Wochen

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Rheinland-Pfalz. Mit einem Schreiben hat sich die rheinland-pfälzische Bildungsministerin und Vorsitzende der Kultusministerkonferenz, Dr. Stefanie Hubig, an alle Schulen in Rheinland-Pfalz gewandt. Hubig möchte den Schulen frühzeitig Planungssicherheit in einer herausfordernden Situation geben. Eine abschließende Bewertung des Infektionsgeschehens sei zum jetzigen Zeitpunkt schwierig. Aufgrund der Feiertage könne es zu Test- und Meldeverzögerungen gekommen sein. Darüber hinaus zeigten sich die Auswirkungen des Besuchs- und Reiseverhaltens während der Feiertage voraussichtlich erst später im Infektionsgeschehen. „Trotz dieser Unwägbarkeiten brauchen Sie Gewissheit über das weitere Vorgehen ab dem 18. Januar. Diese wollen wir Ihnen mit den nachfolgenden Festlegungen geben“, betont Dr. Stefanie Hubig.

1. Zeitraum: bis zum 15. Januar 2021
Es bleibt bei den getroffenen Regelungen: Fernunterricht für alle Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig bleiben die Schulen offen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis einschließlich 7, die nicht von ihren Eltern betreut werden können, und für diejenigen, die besondere Unterstützung brauchen oder zuhause keine förderliche Lernumgebung haben, weil sie zum Beispiel nicht über gute räumliche oder technische Infrastruktur verfügen; damit erhalten sie Gelegenheit zum Lernen in der Schule.

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ganzheitliche und/oder motorische Entwicklung gilt die Notbetreuung einschließlich der Werkstufe.

2. Zeitraum: 18. Januar bis 22. Januar 2021
Die oben beschriebenen Maßnahmen werden um eine Woche verlängert, d.h. der Fernunterricht wird für alle Schülerinnen und Schüler fortgesetzt. Für Abschlussklassen besteht die Option, diese ein bis zweimal in dieser Woche in Präsenz in Gruppen zu beschulen, bei denen – beispielsweise durch Teilung - ein Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet ist.

Für die wenigen Auszubildenden an Berufsschulen, die im Februar 2021 Kammerabschlussprüfungen ablegen, findet Wechsel- oder reiner Präsenzunterricht unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln statt.

Weiterhin gilt, dass die Schulen das Angebot für die Betreuung von Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der Klassenstufe 7 und für alle, die besonderen Unterstützungsbedarf haben, vorhalten. Ebenso gilt dies für Schülerinnen und Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist. Bitte stellen Sie sicher, dass die Schülerinnen und Schüler in der Notbetreuung an den Fernunterrichtsangeboten teilnehmen können.

3. Zeitraum: 25. Januar bis 29. Januar 2021
Der Beschluss der MPK gibt unter Aufhebung der Präsenzpflicht die Möglichkeit, bei entsprechendem Infektionsgeschehen mehr Schülerinnen und Schüler in Schule zu holen: Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen soll daher Wechselunterricht wie in Szenario 2 beschrieben, stattfinden. Kann der Mindestabstand auch ohne Klassenteilung eingehalten werden, können auch vollständige Klassen unterrichtet werden. Das Gleiche gilt für die Schülerinnen und Schüler der Primarstufen der Förderschulen Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung.

In den weiterführenden Schulen und den Förderschulen Lernen und sozial-emotionale Entwicklung erhalten die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 und 6 ebenfalls Wechselunterricht.

Für alle anderen Klassen- und Jahrgangsstufen soll weiterhin Fernunterricht stattfinden.

Darüber hinaus können die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und der Auszubildenden mit bevorstehenden Prüfungen optional in Gruppen, bei denen die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m gewährleistet ist, in Präsenz beschult werden.

Von diesen Regelungen unabhängig finden an den Gymnasien (G9) und Integrierten Gesamtschulen die schriftlichen Abiturprüfungen zu den vorgesehenen Terminen unter den bereits kommunizierten besonderen Hygieneauflagen statt.

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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