Verkürzte Öffnungszeiten für die Außengastronomie
Schließung schon um 22 Uhr
Kaiserslautern. Aktuell besteht die Stadtverwaltung auf Schließung der Außengastronomie um 22:00 Uhr. Dies entspricht den Vorgaben des § 4 Landes-Immissionsschutzgesetz (Schutz der Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr), weswegen dies nicht im Rahmen einer Verfügung geregelt werden muss.
Bislang wurden durch die Stadtverwaltung Öffnungszeiten werktags bis 23 Uhr und an Wochenenden bis 24 Uhr geduldet. Nach Entspannung der Pandemiesituation möchte die Stadt den Gastronomen längere Öffnungszeiten wieder ermöglichen.
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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