Lockerungen im Landkreis Kaiserslautern in Kraft
Shoppen, Sport, Kultur und Außengastro wieder möglich
Landkreis Kaiserslautern. Es ist vollbracht: Seit Sonntag, 23. Mai, 0 Uhr, ist die Bundesnotbremse im Landkreis Kaiserslautern außer Kraft gesetzt. Damit sind zahlreiche Lockerungen verbunden:
• Die Ausgangsbeschränkungen sind aufgehoben.
• Es dürfen sich wieder zwei Haushalte mit maximal fünf Personen (plus Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14 Jahren) treffen.
• Die Außengastronomie darf wieder öffnen und das Alkoholverbot im öffentlichen Raum wurde aufgehoben.
• Der gesamte Handel darf wieder öffnen, es gelten die gleichen Bedingungen wie aktuell in Lebensmittelgeschäften.
• Kontaktfreie Sportausübung ist dann wieder möglich, das gilt sowohl für Aktivitäten im Freien als auch in der Halle. Es muss ein Abstand von drei Metern zwischen den Personen eingehalten werden und die Personenbegrenzung von einer Person auf 40 Quadratmeter Gesamttrainingsfläche darf nicht überschritten werden. In der Halle besteht zudem Testpflicht.
• Für maximal 20 Kinder wäre Sport im Freien auch ohne Abstand möglich.
• Gruppensport mit maximal fünf Personen aus max. Hausständen ist im Freien ebenfalls möglich.
• Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, wenn die für den Sport geltenden Regelungen eingehalten werden.
• Kulturelle Veranstaltungen und Zuschauer beim Sport jeweils im Freien sind mit Test wieder erlaubt.
• Kontaktarmer Urlaub ist möglich. Übernachtungen in Ferienwohnungen und in Wohnmobilen sowie Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen sind dann wieder erlaubt. Übernachtungen in Hotels sind auch „kontaktarm“ möglich, wenn z.B. Frühstück auf dem Zimmer und ein eigenes Bad angeboten wird. Für den Aufenthalt wäre eine Testung bei Anreise und danach alle 48 Stunden notwendig.
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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